28.01.2021

Home, smart Home

Wir vom BdV sind immer mit offenen Augen unterwegs, was mögliche Kandidaten für den Versicherungskäse betrifft. So auch zuletzt, als mir das Angebot eines Versicherers in die Hände fiel, in dem im Rahmen einer Hausratversicherung ein sogenanntes Smart Home-Paket angeboten wurde. Doch erst einmal zurück zum Anfang – was sind eigentlich Smart Home-Systeme?

Smart Home-Systeme sollen uns das Leben in den eigenen vier Wänden leichter und sicherer machen. So soll das Sicherheitsgefühl besser sein, wenn wir im Urlaub sind, Energie gespart werden, weil wir die Heizung von unterwegs steuern können oder der Kaffee bereits gekocht sein, wenn wir aufwachen. Was für ein Komfort!

Und was ist ein Smart Home-Schutzbrief oder -Sicherheitspaket?

Der Händler bietet oft zusätzlich Produkte an, die uns noch mehr Sicherheit fühlen lassen sollen. So vermittelt er beispielsweise in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsunternehmen Dienstleistungen. Das kann die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes sein, wenn das Alarmsystem einen Einbruch meldet oder der Notruf bei der Feuerwehr, wenn ein Rauchmelder Alarm schlägt. Solche Leistungen werden dann häufig als Paket innerhalb eines Versicherungsprodukts angeboten.

Außerdem werden teilweise Rabatte beim Erwerb von Smart Home-Systemen gewährt oder aber der Versicherer bietet Elektronikversicherungen oder anderweitigen Versicherungsschutz an. Problematisch hierbei ist, dass aus den Unterlagen, die diesen Smart Home-Lösungen zugrunde liegen, kaum ersichtlich ist, was eigentlich Gegenstand der Angebote ist.

Meistens handelt es sich um Leistungen, die bereits über Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherungsverträge abgedeckt sind oder zumindest über diese Sparten abgedeckt werden können. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder auch Brand, Blitzschlag oder Sturm. Wird also eines der intelligenten Geräte durch Leitungswasser oder Feuer zerstört, brauche ich keinen zusätzlichen Versicherungsvertrag bzw. keinen zusätzlichen Smart Home-Schutzbrief, um den Schaden regulieren zu lassen. Hier reicht meine Hausratversicherung aus.

Andere Leistungen, wie eine Entschädigung bei Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern, die meist in den Leistungskatalog der Anbieter fallen, sind zu großen Teilen zunächst über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Sachmängel von zwei Jahren abgesichert. In diesem Zusammenhang wird in Smart Home-Versicherungsprodukten oft eine als solche bezeichnete Garantieverlängerung angeboten, die zeitlich und vom Umfang über die gesetzliche Sachmängelgewährleistung hinausgehen soll.

Wem nützen die Angebote – außer den Versicherern?

Die Angebote dienen größtenteils dem Vertrieb zur Neukundenakquise. So sollen Smart Home-Nutzer*innen als zusätzliche Kund*innen gewonnen werden, die dann im Idealfall noch weitere Versicherungen wie Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungsverträge abschließen sollen.

Daher unser Rat: Kund*innen sind durch die Gefahren, die solche Verträge zusätzlich abdecken, nicht existenziell bedroht. Insofern sollten auch besonders sicherheitsliebende Menschen hier genau schauen, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Sind Sie unsicher, hilft Ihnen der BdV gern weiter.


Anja Hardekopf | © Achenbach 2024

Über mich

Hallo, ich heiße Anja Hardekopf und bin seit 2001 Teil des BdV-Teams. Nach meiner Einarbeitung innerhalb des Vereins war ich viele Jahre, unter anderem in der Geschäftsleitung, bei der BdV Mitgliederservice GmbH tätig. Seit September 2017 bin ich zurück beim BdV und unterstütze die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Als Versicherungsfachfrau und langjährige BdV-Verbraucherschützerin setze ich alles daran, unsere Mitglieder und alle, die sich mit Versicherungsfragen herumschlagen, mit Tipps und Hinweisen zu versorgen, um sich im Versicherungswirrwarr zurechtzufinden. Ich bin froh, mit meiner Arbeit einen Beitrag zur Aufklärung der Verbraucher*innen leisten zu können.