17.1.2017

Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht - keine Pflicht aber sinnvoll

Derzeit erkundigen sich unsere Mitglieder verstärkt nach der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Durch die Stürme der letzten Tage, die in Deutschland viele Schäden verursacht haben, fragen sich Hausbesitzer, inwieweit sie für Schäden haftbar gemacht werden können, zum Beispiel, wenn Dachziegel ihres Hauses auf fremde Autos fallen und diese beschädigen.

Jeder Grundstücks- und Hauseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück oder Haus gefahrenfrei und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Als Eigentümer haften Sie unbegrenzt ein Leben lang für Schäden, die durch eine Vernachlässigung Ihrer Verkehrssicherungspflichten verursacht wurden. Deshalb ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Versicherung nicht, aber sie ist dennoch sinnvoll.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die ihr Haus vermietet haben oder die ein unbebautes Grundstück besitzen. Denn ein Schild mit dem Hinweis „Betreten verboten“ reicht für ein unbebautes Grundstück nicht aus.

Die Versicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist, zum Beispiel durch herumliegende Äste, herabfallende Ziegel oder einen Sturz bei Glatteis.

Wer sein Haus selbst bewohnt, braucht keinen zusätzlichen Schutz über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Denn dieses Risiko ist bereits in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtver-sicherung hingegen ratsam, da die private Haftpflichtversicherung bei Risiken aus dem Gemeinschaftseigentum nicht eintritt. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehört zu den Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wichtig zu wissen: Eine Haftpflichtversicherung muss ohnehin nur für Schäden leisten, für die Sie kraft Gesetzes haften. Die gesetzliche Haftung setzt regelmäßig ein Verschulden voraus. Wenn Sie also immer ordnungsgemäß Ihre Bäume auf Standsicherheit geprüft haben, beispielsweise ob diese morsch sind, der Sturm diese dennoch auf das Haus des Nachbarn drückt, wird man Sie dafür nicht haftbar machen können. Dann muss auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung oder Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen. Ihre Versicherung würde die Ansprüche dann sogar notfalls vor Gericht abwehren.

Noch eine Empfehlung: Nach einem Sturm sollten Eigentümer unbedingt Haus und Grund auf etwaige Schäden prüfen – lose Dachziegel sollten befestigt, angebrochene oder beschädigte Äste von Bäumen entfernt werden.


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.