Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 02.02.2023

Wasserrohrbruch bei Minusgraden: Was deckt die Wohngebäudeversicherung?

Download PDF (343.76 KB)

Bei Minustemperaturen kann es passieren, dass Wasserleitungen gefrieren und im schlimmsten Fall platzen. Um einem Wasserrohrbruch vorzubeugen, sollte man alle Räume ausreichend beheizen. Dazu gehören auch wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume. „Frieren die Wasserleitungen ein und platzen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die vollen Kosten – allerdings nur, sofern die Schäden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Stellt der Versicherer fest, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit der Versicherten verursacht wurde, kann er die Leistung kürzen.

So fordern Wohngebäudeversicherer explizit, dass die Versicherungsnehmer*innen während der kalten Jahreszeit ausreichend heizen und die Heizkörper keinesfalls abdrehen, um dem Einfrieren von Leitungen vorzubeugen. Das gilt auch, wenn Versicherungsnehmer*innen im Urlaub sind. In der kalten Jahreszeit und bei Dauerfrost müssen zudem alle Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig kontrolliert werden. Alternativ können alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert werden. „In Waschküchen und Kellerräumen befinden sich oftmals keine Heizkörper. Wohngebäudeversicherungen fordern für diese Fälle, dass die betroffenen Leitungen entleert werden“, sagt Boss.

BdV-Tipp: Das Eiskristall-Symbol auf dem Heizungsthermostat oder -regler lässt viele Versicherte in dem Irrglauben, es schütze vor Frostschäden an Wasserleitungen. Das ist laut Gesamtverband der Versicherer nicht korrekt. Die Einstellung halte lediglich den Heizkörper warm genug.

All dies zu beachten ist wichtig, denn bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kann der Versicherer einen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. „Wir raten daher, für alle Schäden den 'Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit' zu vereinbaren – und bei Minusgraden keinesfalls die Heizung abzudrehen“, sagt Boss.

Im BdV-InfoblattWohngebäudeversicherung“ finden Sie viele wichtige Kriterien, die ein guter Vertrag hinsichtlich Frost- und sonstiger Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren erfüllen sollte.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich