20.1.2023

Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

BdV erklärt, welche Verträge Hauseigentümer*innen und Mieter*innen benötigen

Am Wochenende soll es in ganz Deutschland ungemütlich werden, es wird überall mit Schneefall und Glätte gerechnet. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wer Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten muss und welche Versicherung wann zahlt. Wichtige Hinweise, mit denen alle gut durch den Winter kommen.

Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. Vernachlässigen sie diese, haften sie für dadurch entstandene Schäden. Doch gerade Mieter*innen wissen oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind. Eine Privathaftpflichtversicherung – die man auch unabhängig von Schnee und Eis haben sollte - schützt Mieter*innen und auch alle anderen bei Schäden, die sie Dritten zufügen. Beispielsweise, wenn sie der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen sind, weil Schnee fiel, während sie bei der Arbeit waren, und in dem Zeitraum jemand auf einer nicht geräumten Fläche vor ihrer Haustür ausgerutscht ist.

Eigentümer*innen, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Darüber hinaus empfiehlt sich generell die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn beispielsweise besonders viel Schnee gefallen ist.

BdV-Mitglieder können sowohl über die Gruppenversicherungen den wichtigen Versicherungsschutz erhalten, sich aber auch bezüglich der notwendigen Verträge beraten lassen. 


Über mich

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.