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BdV | 17.05.2018

Urteil im Kampf gegen Überschusskürzung in der Lebensversicherung erwartet

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Es ging um die Kürzungen der Überschussbeteiligung. Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 50 C 356/16) die Klage abgewiesen und auch das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) die Berufung zurückgewiesen hatte, schlug der BdV im August 2017 den Weg zum Bundesgerichtshof ein und legte Revision ein. Am 13. Juni ist die mündliche Verhandlung vor dem BGH [Az. IV ZR 201/17 (Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung)]. Auch das Gerichtsurteil wird an diesem Tag erwartet.

Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz. Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an.

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Das geht also um Geld, das den Versicherten gehört.

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