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Lebens- und Rentenversicherung | 07.04.2021

Rentenkürzung für zukünftige Riester-Renten & Co. geplant

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Die Bundesregierung will den Garantiezins bei Lebensversicherungsprodukten weiter senken. Ab Januar 2022 sollen Neuverträge dann nur noch mit einer jährlichen Verzinsung von höchstens 0,25 Prozent über die gesamte Laufzeit auf den Markt gebracht werden dürfen. Die Senkung wirkt sich jedoch auch auf schon bestehende Rentenversicherungsverträge aus, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen hat. „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei vielen Riester-, Rürup- und betrieblichen Rentenversicherungsverträgen werden die zukünftigen Renten auf Grundlage des neuen Rechnungszinses festgelegt. „Wir rechnen mit Rentenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich“, so Kleinlein. Nur eine längst überfällige Aufhebung des Verrentungszwangs und ein Provisionsdeckel können diese Schieflage noch abwenden.

Die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherer – unabhängig von der unternehmensindividuellen Finanzstärke – verpflichten, die von ihnen angebotenen Verträge in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern. Damit verschlechtert sich das Prämien-Leistungsverhältnis, da die versicherten Leistungen (Garantieleistungen) reduziert werden. „Für die gleiche garantierte Rente müssen jüngere Menschen zukünftig etwa 30 Prozent mehr zahlen“, erklärt Kleinlein. Die Provisionen für einen marktüblichen Vertrag steigen daher auch um etwa 30 Prozent. „Gegen diese hohen Kosten hilft nur ein Provisionsdeckel. Der muss endlich für alle Verträge der Lebensversicherer kommen“, fordert der BdV-Chef.

Die Kürzungsmöglichkeit für zukünftige Renten haben sich die Versicherer ins Kleingedruckte oft mit maximaler Intransparenz geschrieben. Wehren können sich die Riester- und Rürup-Sparer*innen nicht, da sie gesetzlich verpflichtet sind, am Ende ihrer Ansparphase eine Rente bei einem Lebensversicherer zu beziehen. „Gegen die Zwangskürzung bei den Renten hilft nur, den Verrentungszwang zu streichen. Dann müssten sich Versicherer erstmals im Wettbewerb beweisen und wir könnten bessere Renten erwarten“, erklärt Kleinlein. Der BdV sieht die Zwangsverrentung grundsätzlich kritisch: „Wer freiwillig im Arbeitsleben anspart und finanzielle Vernunft bewiesen hat, den sollte man nicht finanziell entmündigen, nur weil er oder sie in Rente geht.“

Doch wie wenig ernst die Bundesregierung offenbar die Belange der Versicherten nimmt, zeigt die Art und Weise wie der Referentenentwurf zur Senkung des Höchstrechnungszinses auf den Weg gebracht wurde: Die Verordnung wird aktuell vom Bundesfinanzministerium in außerordentlicher Geschwindigkeit, ohne Einbezug von Parlament oder Bundesländern, durchgepeitscht. Während bestimmte Verbände der Anbieter- und Vermittlerseite als auch Pressevertreter*innen „vorab“ Einsicht in die Entwurfsfassungen nehmen konnten, blieb dies dem BdV als Verbraucherschutzverein verwehrt. Er hatte für eine Stellungnahme zu diesem komplexen und aktuariell anspruchsvollen Sachverhalt nur eine unangemessen kurze Zeit von wenigen Tagen.

Die Stellungnahme des BdV gibt es hier.

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