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Servicethemen | 16.02.2022

Orkanwarnung für weite Teile Deutschlands

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Ab heute Nacht sollen wieder schwere Sturmböen und sogar Orkanböen übers Land ziehen. „Wer sein Hab und Gut rechtzeitig sichert, kann Sturmschäden vermeiden. Kommt es dennoch zu Sachschäden, hilft der richtige Versicherungsschutz", sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Sturmschäden sind vor allem von der Hausrat- beziehungsweise der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Damit die Versicherungen wegen Sturm leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von Sturm. Die Hausratversicherung umfasst Beschädigungen an Möbeln und andere beweglichen Gegenständen. Sturmschäden am Haus, wie beispielsweise ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein sind indes ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Auch etwaige Folgeschäden am Gebäude sind hierüber abgesichert.

Wer sich darüber hinaus vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben schützen möchte, kann dies durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung tun.

„Hat man für sein Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist es gegen Sturmschäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel versichert. Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus“, so die Verbraucherschützerin.

Wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadenfall und weitere Informationen gibt es im BdV-Infoblatt „Unwetter“, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

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