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Lebens- und Rentenversicherung | 17.11.2015

Nürnberger Lebensversicherung belehrt zum Widerspruch nach

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat festgestellt, dass über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Policenmodell zwischen Mitte 1994 und 2007 falsch waren. In diesen Fällen ist auch heute noch ein Widerspruch möglich. Auch die Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG waren offenbar falsch, denn viele Kunden erhalten in diesen Tagen schriftlich eine Nachbelehrung vom Versicherer. Damit beginnt für Versicherte ab Erhalt des Schreibens die Frist, in denen sie dem Vertragsabschluss widersprechen können. „Alle Kunden müssen sich jetzt kurzfristig überlegen, ob sie widersprechen wollen oder nicht“, rät BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Offensichtlich traut die Nürnberger ihren alten Belehrungen nicht mehr und versucht durch Übersendung einer neuen Widerspruchsbelehrung Klarheit zu schaffen. Anscheinend ist die Nürnberger der gleichen Meinung wie der BdV, dass ihre Belehrungen fehlerhaft waren. „Grundsätzlich begrüßen wir Klarheit gegenüber den Kunden“, nimmt Kleinlein das Vorgehen zustimmend auf. „Ich hoffe, dass die Nürnberger in der Nachbelehrung nun endlich fehlerfrei arbeitet“, macht Kleinlein deutlich.

Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in diesem und im vergangenen Jahr machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossen wurde und die Verbraucher vom Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt wurden.

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