17.11.2015

Nürnberger Lebensversicherung belehrt zum Widerspruch nach

BdV weist auf sehr kurze Widerrufsfrist hin

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat festgestellt, dass über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Policenmodell zwischen Mitte 1994 und 2007 falsch waren. In diesen Fällen ist auch heute noch ein Widerspruch möglich. Auch die Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG waren offenbar falsch, denn viele Kunden erhalten in diesen Tagen schriftlich eine Nachbelehrung vom Versicherer. Damit beginnt für Versicherte ab Erhalt des Schreibens die Frist, in denen sie dem Vertragsabschluss widersprechen können. „Alle Kunden müssen sich jetzt kurzfristig überlegen, ob sie widersprechen wollen oder nicht“, rät BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Offensichtlich traut die Nürnberger ihren alten Belehrungen nicht mehr und versucht durch Übersendung einer neuen Widerspruchsbelehrung Klarheit zu schaffen. Anscheinend ist die Nürnberger der gleichen Meinung wie der BdV, dass ihre Belehrungen fehlerhaft waren. „Grundsätzlich begrüßen wir Klarheit gegenüber den Kunden“, nimmt Kleinlein das Vorgehen zustimmend auf. „Ich hoffe, dass die Nürnberger in der Nachbelehrung nun endlich fehlerfrei arbeitet“, macht Kleinlein deutlich.

Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in diesem und im vergangenen Jahr machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossen wurde und die Verbraucher vom Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt wurden.

Kostenfreie Musterbriefe für laufende oder bereits gekündigte Verträge finden Sie hier.


Über mich

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.