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Servicethemen | 10.11.2022

Kfz-Versicherung: Was Sie brauchen und was nicht

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Der Stichtag 30. November naht und die Kfz-Versicherungswechselsaison ist in vollem Gange. Viele Fahrzeughalter*innen sind auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung und stellen sich die Frage, welchen Schutz sie wirklich benötigen. Der Verbraucherschutzverein BdV gibt hierzu hilfreiche Hinweise. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss man haben, wenn man ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen will. Die Kaskoversicherung ist indes keine Pflichtversicherung. Ob und in welchem Umfang sie sinnvoll ist, lässt sich anhand einiger Punkte überprüfen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf andere angebotene Zusatzversicherungen können die Fahrzeughalter*innen in jedem Fall verzichten.

Wer darüber nachdenkt, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, sollte das vom Wert des Fahrzeugs und der Höhe der geforderten Prämie abhängig machen. „Ein Kaskoschutz ist zumindest dann empfehlenswert, wenn man ein vergleichbares Ersatzfahrzeug nicht aus frei verfügbaren Mitteln beschaffen kann“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Stellen Sie sich vor Abschluss unbedingt die Frage, ob die Versicherungsprämie in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs steht.“ Eine Vollkaskoversicherung ist zumindest für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge ratsam. Gleiches gilt, wenn das Auto mit einem Kredit finanziert wird oder geleast ist.

Weitere Absicherungen, die von den Kfz-Versicherern angeboten werden, sind die Insassen-Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung. Erstere versichert Insassen, wenn sie bei einem Unfall, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs steht, verletzt oder getötet werden. „Diese Insassen-Unfallversicherung ist vollkommen überflüssig, denn bei berechtigten Ansprüchen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung – die eigene oder die der gegnerischen Unfallpartei“, sagt Boss. Die Fahrerschutzversicherung schützt Fahrer*innen vor den Folgen eigener Personenschäden nach einem Unfall, bei dem sie selbst das Kfz gelenkt haben. Sie kann Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, unfallbedingte Folgekosten sowie Leistungen für Hinterbliebene umfassen. Wer bereits eine Krankentagegeld-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- und gegebenenfalls eine Unfall- und/oder Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, benötigt keine Fahrerschutzversicherung. „Diese Versicherungen bieten einen bedarfsgerechten – weil wesentlich umfassenderen – Versicherungsschutz, der nicht auf Kfz-Unfälle beschränkt ist“, sagt Boss.

Weitere wichtige Informationen und Hinweise rund um den Kfz-Versicherungsschutz gibt es im BdV-Infoblatt „Kfz-Versicherung“.

Um Kfz-Halter*innen möglichst umfassend und individuell bei der Suche nach einer Versicherung für ihr Auto zu unterstützen, bietet der BdV einen kostenlosen Kfz-Vergleichsrechner an. Nach Beantwortung der Fragen werden den Verbraucher*innen Anbieter empfohlen, die bei guten Leistungen am günstigsten sind. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig hält. Die BdV-Beratung hilft Mitgliedern bei Fragen rund um einen guten Kfz-Versicherungsvertrag.

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