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Servicethemen | 22.11.2022

Heizkosten sparen: Finger weg von Teelichtöfen

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Die hohen Energiepreise für Gas und Öl sind für viele Verbraucher*innen Anlass, nach alternativen Heizquellen zu suchen. Eine davon sind Teelichtöfen, die jedoch im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich sind. „Der Teelichtofen birgt ein hohes Brand- und Explosionspotenzial. Wird das Mobiliar oder die Immobilie in Mitleidenschaft gezogen, kann der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer die Leistungen unter Umständen aufgrund von grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen komplett verwehren“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss und rät grundsätzlich vom Kauf und der Benutzung eines Teelichtofens ab.

Neben Teelichtöfen dekorieren viele Verbraucher*innen – passend zur Adventszeit – ihre vier Wände gerne mit Kerzen, Adventskränzen und schmücken den Weihnachtsbaum ggf. lieber mit echten Kerzen anstelle von Lichterketten, um Energie zu sparen. Brände mit erheblichen Schäden können das Resultat sein. Zwar kämen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung klassischerweise für durch Kerzen verursachte Brände auf und auch für Beschädigungen, die beispielsweise durch zum Einsatz gekommenes Löschwasser verursacht wurden, bestünde Versicherungsschutz. Sollten die brennenden Kerzen aber unbeaufsichtigt gewesen sein, wird der/dem Versicherungsnehmer*in zumeist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen und der Versicherungsschutz würde drastisch gekürzt.

Wie gefährlich Teelichtöfen sind, hat die Feuerwehr Braunschweig in einem Selbstversuch getestet, den Sie hier ansehen können. Für die Betroffenen besteht bei solchen Explosionen die Gefahr einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung.

Ob der Versicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Leistungen verweigern kann, ist vom Einzelfall abhängig. Das Landgericht Aachen hatte beispielsweise in einem Urteil (Az. 9 O 212/08) zugunsten des Hausratversicherers geurteilt, weil der Versicherte auf dem Sofa eingeschlafen war, während Kerzen brannten.

Verletzt sich ein Gast durch einen durch Kerzen verursachten Brand – fügt also die versicherte Person einer anderen Person Schaden zu -, greift die Privathaftpflichtversicherung. „Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Schließlich haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen“, sagt Boss. Mehr zum Thema Haftpflicht finden Sie hier im BdV-Infoblatt.

Weitere Informationen und worauf man beim Abschluss noch achten sollte, finden Verbraucher*innen in den BdV-Infoblättern „Hausratversicherung“ und „Wohngebäudeversicherung“. Gute Tarife verzichten dabei vollständig auf das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn Versicherungsnehmer*innen den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.

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