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Krankenversicherung | 15.08.2016

Abmahnung gegen Anbieter der „Europäischen Krankenversicherung“ erfolgreich

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Auf eine Abmahnung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin, unterwarf sich der unter dem Namen „FinanzSchneiderei“ aktive Versicherungsmakler um den Versicherungskaufmann Ferdinand Steiner. Er warb mit irreführenden Aussagen auf seiner Webseite für die sogenannte Europäische Krankenversicherung. „Anders als von der FinanzSchneiderei suggeriert, ist die Europäische Krankenversicherung kein Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Im Rahmen der Unterlassungserklärung verpflichtet sich nun die FinanzSchneiderei, zukünftig auf diesen Sachverhalt ausdrücklich hinzuweisen.

Seit 2009 besteht für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht zu einer Krankenversicherung. Sowohl die Angebote der gesetzlichen Kassen wie auch die Vollversicherungstarife der deutschen Privaten Krankenversicherer sind hierzu geeignet. Die von der FinanzSchneiderei vertriebenen Absicherungen durch Europäische Krankenversicherungen sind jedoch unzureichend. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Gesundheitsrisiken und erfüllen damit nicht die in Deutschland geltende Versicherungspflicht. „Das von der FinanzSchneiderei vertriebene Angebot unterminiert das politische Ziel der allgemeinen Krankenversicherungspflicht“, fasst Kleinlein das Problem zusammen.

Alarmierend ist es nach Ansicht des BdV die Zurückhaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde. „Ohne den Verbraucherschutz würde derartigem Wildwuchs im Vertrieb offensichtlich kein Einhalt beim Unterlaufen der Krankenversicherungspflicht geboten“, kritisiert Kleinlein. Insbesondere die Rolle der BaFin als oberste Aufsicht für den Vertrieb ist dringend zu prüfen.

 
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