24.9.2024

Versicherungsschutz für Studierende: Diese Absicherungen sind entscheidend

Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert zum Beginn des Wintersemesters über die wichtigsten Versicherungen im Studium

Der Start ins Studium bedeutet für viele junge Menschen nicht nur den Beginn eines neuen Kapitels in ihrem Leben, sondern auch neue Herausforderungen, darunter organisatorische und finanzielle Fragen. Einer der wichtigsten Aspekte dabei: der passende Versicherungsschutz. Welche Versicherungen sind nötig, welche bestehen vielleicht noch über die Eltern? „Neben der verpflichtenden Krankenversicherung sollten ausnahmslos alle Studierenden auch über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Außerdem zählt die Absicherung der Arbeitskraft – etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – zu den wichtigsten Versicherungen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Krankenversicherung: Familienversicherung oder selbst versichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Studierende sich beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern mitversichern (Familienversicherung). Eine Mitversicherung ist grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich, solange das regelmäßige Gesamteinkommen monatlich nicht über 505 Euro (2024) liegt oder dieses ausschließlich über eine geringfügige Beschäftigung bis zur Höhe von monatlich 538 Euro (2024) erzielt wird. „Ist eine Familienversicherung in der GKV nicht möglich – etwa, weil die Eltern privat krankenversichert sind oder das Einkommen zu hoch ist, müssen sich die Studierenden selbst versichern“, sagt Boss. Das ist entweder in der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) möglich oder über eine private Krankenversicherung. Diese kann für die Dauer des Studiums vor allem dann sinnvoll für Studierende sein, wenn diese als private Restkostenversicherung aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet.

Hinweise und Tipps hierzu gibt’s im BdV-Infoblatt „Krankenversicherung und Studium“.

Privathaftpflichtversicherung prüfen

Der Privathaftpflichtschutz ist ein Muss, denn er schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man anderen schuldhaft zugefügt hat. „Studierende sind zumindest während der Erstausbildung häufig noch über ihre Eltern mitversichert, aber das gilt nicht immer. Ein Blick in den Vertrag oder die Nachfrage beim Versicherer lohnt sich, um herauszufinden, ob während des Studiums oder bei Nebenjobs der Schutz weiterhin besteht“, erklärt Bianca Boss. Wichtige Fragen sind hier:  Muss man im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein? Und welche Altersgrenzen sind im Versicherungsvertrag vereinbart? Wer nach dem Erststudium ein weiteres beginnt, den Master nicht direkt an den Bachelor anhängt oder noch eine Ausbildung macht, muss sich unter Umständen um einen eigenen privaten Haftpflichtschutz kümmern.

Alles Wichtige um den Privathaftpflichtschutz sind im BdV-Infoblatt „Privathaftpflichtversicherung“ zusammengefasst.

Arbeitskraftabsicherung: Frühzeitig an Berufsunfähigkeitsversicherung denken

Ein oft unterschätztes Thema ist die frühe Absicherung der eigenen Arbeitskraft – etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Der Versicherungsschutz ist dann für die Zukunft gesichert und man vermeidet so, später beispielsweise wegen Vorerkrankungen keinen Vertrag mehr zu bekommen“, sagt Boss. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ist in der Regel unkomplizierter. Studierende sollten sich zu diesem Thema unbedingt durch anbieterunabhängige und spezialisierte Vermittler (Versicherungsberater oder -makler) beraten lassen.

Alles Wichtige zum Thema steht im BdV-Infoblatt „Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung“.

„Wir empfehlen Studierenden dringend, frühzeitig alle Versicherungen zu prüfen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Wichtige Informationen und Hilfestellungen bieten wir mit unseren umfassenden Infoblättern und im Rahmen unserer Beratung“, sagt BdV-Vorständin Boss. Eine erste Orientierung zur Frage, welche Versicherungen in der jeweiligen Lebenssituation sinnvoll sind, liefert der kostenlose BedarfsCheck auf der Website des BdV.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.