Silvesterschäden – Welche Versicherungen zahlen?
Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum richtigen Versicherungsschutz zum Jahreswechsel
Je überschwänglicher und lauter Silvester gefeiert wird, desto größer ist das Risiko, dass Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Der Verbraucherschutzverein klärt auf, wer für solche Schäden aufkommen muss und welche Versicherungen wichtig sind. „Für Schäden, die Feuerwerkskörper an Hab und Gut anrichten, kommen die Wohngebäude- und die Hausratversicherung auf. Wird das Auto beschädigt, regulieren Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Unverzichtbar sind - auch abseits des Jahreswechsels - die Privathaftpflicht- und für Menschen im erwerbsfähigen Alter die Berufsunfähigkeitsversicherung.“
Wenn das Wohnhaus vom Feuerwerk beschädigt wurde, können Eigentümer*innen sich an ihre Wohngebäudeversicherung wenden. Sie kommt üblicherweise auch für alle Gegenstände auf, die fest mit dem Haus verbunden sind, beispielsweise einen von Böllern zerstörten Briefkasten. Beschädigt das Feuerwerk Mobiliar – etwa, weil ein Feuerwerkskörper durch das gekippte Fenster ins Wohnzimmer fliegt und einen Teppich entzündet – ist das ein Fall für die Hausratversicherung. „Das gekippte Fenster könnte der Versicherer allerdings als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bewerten und den Schaden daher nur anteilig oder im schlimmsten Fall gar nicht ersetzen“, sagt Verbraucherschützerin Boss. In den meisten neueren Verträgen verzichtet der Versicherer auf das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben. Wird das eigene Auto durch Brand oder eine Explosion beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten der Schadenbeseitigung – je nach individueller Vereinbarung abzüglich einer Selbstbeteiligung. „Für sogenannte Vandalismusschäden am Auto kommt die Vollkaskoversicherung auf – beispielsweise, wenn Feuerwerkskörper den Kotflügel verbeult und den Lack beschädigt haben“, sagt Boss.
Die eigene Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man bei anderen durch Feuerwerkskörper versehentlich verursacht hat. Kleinere Schäden wie ein durch die Wunderkerze versengter Mantel kann vermutlich jede*r problemlos selbst bezahlen.
Verletzt ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper jedoch einen Menschen oder setzt dessen Haus in Brand, muss man mit hohen Schadensersatzansprüchen rechnen. „Die Privathaftpflichtversicherung begleicht nicht nur berechtigte Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte ab – notfalls sogar vor Gericht. Sie ist daher auch unabhängig von Silvester eine der wichtigsten Versicherungen“, sagt Boss. Wird man selbst von einer Person geschädigt, die keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und den Schaden nicht selbst zahlen kann, kann die eigene Versicherung helfen, wenn bei Vertragsschluss eine Forderungsausfalldeckung vereinbart wurde. Dann leistet die eigene Privathaftpflichtversicherung in dem Umfang, als wäre man selbst die schädigende Person.
Wird man selbst verletzt und ist dadurch dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, dienen die Berufsunfähigkeits- oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als die wichtigsten Absicherungen der Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man aufgrund der Verletzung den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die grundsätzlich nachrangige private Unfallversicherung sichert einen Kapitalbedarf ab, der nach einem Unfall entstehen kann – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Sie zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn unfallbedingt eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurückbleibt.
Wichtige Informationen, Hinweise und Tipps zu den erwähnten Versicherungen finden Sie in den kostenlosen BdV-Infoblättern: