Private Haftpflichtversicherung: Ohne kann es teuer werden
BdV klärt auf, was eine gute Privathaftpflichtversicherung bieten sollte
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht und ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. „Niemand ist davor gefeit, einen anderen Menschen zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen – und dafür haftbar gemacht zu werden. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz drohen im Ernstfall hohe, möglicherweise langandauernde Schadensersatzzahlungen“, sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten e. V. (BdV). Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadensersatzforderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. „Insofern hat die Haftpflichtversicherung auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.“
Bei der Wahl eines guten Vertrags gibt es einige Kriterien, auf die Verbraucher*innen achten sollten. „Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden“, sagt Boss. Der Selbstbehalt sollte so bemessen sein, dass er die Versicherten wirtschaftlich nicht überfordert. „Empfehlenswert ist ein Selbstbehalt von bis zu 500 Euro.“
- Alle BdV-K.-o.-Kriterien, die eine guten Privathaftpflichtvertrag ausmachen, finden Sie im Infoblatt ab Seite 10.
Forderungsausfalldeckung: Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers
Eine weitere wichtige Leistung ist die Forderungsausfalldeckung, die zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören sollte. Sie greift im umgekehrten Fall, also wenn die versicherte Person selbst geschädigt wurde und der Verursacher nicht zahlen kann. Wird man beispielsweise auf einem Fußweg von einem Fahrrad angefahren und erheblich verletzt, aber der Radfahrer besitzt weder eine Privathaftpflichtversicherung noch genügend finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden aufzukommen; dann leistet die Forderungsausfalldeckung. Voraussetzung ist, dass die schädigende Person bekannt ist, die Forderung durch ein Urteil oder einen Vergleich festgestellt wurde und die anschließende Vollstreckung erfolglos bleibt und keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. „Diese Leistung bietet Versicherten eine zusätzliche Sicherheit, wenn der Verursacher des Schadens zahlungsunfähig ist. Eine vertraglich vereinbarte Mindestschadenhöhe von bis zu 500 Euro ist dabei sinnvoll und vertretbar“, sagt Boss. Verbraucher*innen sollten daher prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet.
Stellen Verbraucher*innen fest, dass ihr Tarif wichtige Leistungen nicht abdeckt, sollten sie zunächst ihren Versicherer zwecks Vertragsoptimierungen kontaktieren. Ist eine Vertragsanpassung nicht möglich und ein Wechsel des Versicherers notwendig, sollte der neue Vertrag nahtlos anschließen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird.