30.09.2025

Wildunfall – was ist versichert?

Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum richtigen Versicherungsschutz und Verhalten

Hamburg - Im Herbst steigt das Unfallrisiko durch vermehrten Wildwechsel - insbesondere in den Morgenstunden und in der Dämmerung. Zwar verursachen die meisten Wildunfälle nur Blechschäden, doch auch diese können teuer werden. Vor den Folgekosten schützt die richtige Versicherung. „Wenn man lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss man nach einem Wildunfall die Schäden am eigenen Auto selbst zahlen“, sagt Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Schäden durch Wildunfälle werden von der Kaskoversicherung übernommen – sofern diese vorhanden ist. Aber auch hier kommt es aufs Kleingedruckte an.

Mehr als 280.000 Wildunfälle mit einer durchschnittlichen Schadenhöhe von 3.850 Euro zählten die deutschen Kfz-Versicherer allein im Jahr 2023 – laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). In der Teil- und in der Vollkaskoversicherung ist ein Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Die Kaskoversicherung übernimmt diese Schäden. Aber nicht alle Unfälle mit Tieren sind automatisch mitversichert“, sagt Boss. Denn der Kasko-Versicherungsschutz hat Lücken: So sind beispielsweise Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären nicht immer abgedeckt. „Solche Schäden werden nur übernommen, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten, die ausdrücklich einen Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließt“, sagt Boss. Ist diese Klausel nicht Vertragsbestandteil, kann die Vollkaskoversicherung einspringen.

Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung hat ein Wildunfall keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. In der Vollkaskoversicherung müssen betroffene Versicherte hingegen mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen.

Auch für die anschließende Schadenregulierung ist es wichtig, sich schon am Unfallort korrekt zu verhalten. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert und die Polizei benachrichtigt werden. Das angefahrene Tier sollte man auf keinen Fall anfassen oder von der Unfallstelle entfernen, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei droht. Betroffene sollten am Unfallort oder in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder der zuständigen Wildaufsicht warten. „Ratsam ist es zudem, Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und vom angefahrenen Tier zu machen. Das kann eine schnelle Schadenbearbeitung unterstützen“, sagt Boss. Wichtig ist es auch, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Unfall umgehend dem Versicherer zu melden.

Wichtige Hinweise und Tipps stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt Kfz-Versicherung.


Weitere Informationen

Infoblatt Kfz-Versicherung


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.