Wertsachen im Freibad: Versicherung prüfen, bevor etwas passiert
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt: Bei einfachem Diebstahl im Freibad zahlt die Hausratversicherung häufig nicht
Hamburg - Die Temperaturen steigen und nach und nach öffnen die Freibäder. Doch mit dem Badespaß unter freien Himmel kehren nicht nur Handtücher, Pommes Frites und Eis am Stiel auf die Liegewiesen zurück, sondern auch ein bekanntes Risiko: der Diebstahl unbeaufsichtigter Wertsachen. Der BdV informiert darüber, in welchen Fällen die Hausratversicherung für Gestohlenes aufkommt und wann nicht. „Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte sich bewusst sein, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Die meisten Tarife sichern nur Raub, räuberische Erpressung und Einbruchdiebstahl ab.“
Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn beispielsweise das Handy oder die Geldbörse unbeaufsichtigt auf oder unter dem Handtuch liegen und entwendet werden. In solchen Fällen besteht häufig kein Versicherungsschutz. Anders verhält es sich, wenn Wertsachen in einem verschlossenen Spind innerhalb eines Gebäudes aufbewahrt werden und dieser aufgebrochen wird. „In diesem Fall handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl, der von der Hausratversicherung abgedeckt ist“, sagt Boss. Auch bei räuberischer Erpressung, also, wenn Wertsachen unter Androhung von Gewalt herausgegeben werden müssen, leistet die Hausratversicherung Ersatz zum Neuwert.
Einige Versicherer bieten mittlerweile Hausrat-Tarife mit erweiterten Leistungen an, die unter bestimmten Bedingungen und bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze auch einfachen Diebstahl einschließen. Verbraucher*innen sollten daher ihre bestehenden Policen sorgfältig prüfen und bei Bedarf direkt bei ihrem Versicherer nachfragen, ob und in welchem Umfang einfacher Diebstahl abgedeckt ist. Der BdV empfiehlt, Wertsachen möglichst zu Hause zu lassen oder während des Badeaufenthalts sicher zu verwahren. „Ein verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Gegenständen kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden“, sagt Boss.
Informationen und Tipps zur Hausratversicherung stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt.