Karneval: Mit dem richtigen Versicherungsschutz unbeschwert feiern
Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps für eine sorgenfreie fünfte Jahreszeit
Bald wird wieder ausgelassen gefeiert – mit vollen Straßen, bunten Umzügen und fröhlichen Jecken. Damit der Karnevalsspaß nicht durch finanzielle Risiken getrübt wird, ist ein passender Versicherungsschutz unverzichtbar. „Auch während der tollen Tage gilt keine Narrenfreiheit, wenn es um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geht. Es ist daher ratsam, mit einer privaten Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie gegebenenfalls einer Hausrat- und Unfallversicherung abgesichert zu sein“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss – auch in der Karnevalszeit. Denn wer versehentlich andere Feiernde verletzt oder schädigt, muss dafür haften. Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt sie die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie gleicht berechtigte Schadenersatzansprüche aus und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt Boss. Wichtig ist, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro vereinbart ist. Wird während des Karnevalumzugs im Gedränge etwas gestohlen, greift die Hausratversicherung – sofern sie auch einfachen Diebstahl abdeckt. Doch Vorsicht: Ältere Tarife leisten häufig nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub.
Wer von Gegenständen getroffen wird, die vom Umzugswagen geworfen wurden, kann nicht darauf zählen, dass die Veranstalter*innen für die Verletzung haften. Hier übernimmt die eigene Krankenversicherung die Behandlungskosten, eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität abfedern. Wird das eigene Hab und Gut durch andere Feiernde beschädigt, etwa bei einer feuchtfröhlichen Feier in den eigenen vier Wänden, muss die Privathaftpflichtversicherung der Verursachenden einspringen.
Für Vandalismusschäden am eigenen Auto wie etwa Kratzer im Lack kommt die Kaskoversicherung auf. Achtung: Wer selbst alkoholisiert fährt und einen Unfall verursacht, muss mit Konsequenzen rechnen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden der geschädigten Person, kann aber vom Unfallverursachenden bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Zudem verweigert die Kaskoversicherung in der Regel ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Zahlung“, sagt Boss. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann der Versicherer weniger oder gar nicht zahlen.