Herbstlaub auf Gehwegen: Wer haftet bei Unfällen?
Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung für Schäden durch nicht geräumtes Laub aufkommt
Hamburg - Schön am Baum, gefährlich auf dem Boden: Das bunte Herbstlaub kann Straßen und Gehwege schnell in Rutschfallen verwandeln. Was viele nicht wissen: Grundstückseigentümer*innen und oft auch Mieter*innen müssen nicht nur im Winter Schnee räumen, sondern auch im Herbst Laub beseitigen. „Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Falle eines Unfalls teure Schadensersatzforderungen“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – und ist ohnehin unverzichtbar.
Herbstlaub, das auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt, müssen die Kommunen entfernen. Grenzen jedoch private Grundstücke an die Gehwege, sind die Grundstückseigentümer*innen in der Pflicht: Sie müssen nicht nur das Grundstück, sondern auch Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Rutscht eine Person auf nassem Laub aus und verletzt sich, weil nicht ausreichend geräumt wurde, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen“, sagt Boss. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht trifft aber nicht nur Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer: Häufig übertragen Vermieter*innen diese auf die Mietparteien.
Eigentümer*innen oder Mieter*innen, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, sind schadensersatzpflichtig und haften mit ihrem Privatvermögen und ihren Einkünften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze. In einem solchen Fall greift die Privathaftpflichtversicherung, die den Schaden entweder begleicht oder auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen abwehrt – sogar vor Gericht. Ausnahme: Grundstücke, die unbebaut sind, oder Gebäude, die nicht selbst bewohnt, sondern vermietet werden. Diese müssen meist separat versichert werden. „Vermieterinnen und Vermieter sollten klären, ob eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig ist“, sagt Boss. „Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer.“
Informationen und Tipps zur Privathaftpflichtversicherung stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt.