25.06.2025

Ferienwohnung: Wer zahlt bei Diebstahl oder Schäden?

Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert über Versicherungsschutz bei Urlaub in gemieteten Unterkünften

Hamburg - Ob Flecken auf dem Sofa oder ein gesprungenes Cerankochfeld – in Ferienwohnungen kann schnell ein Missgeschick passieren. In solchen Fällen kann der oder die Vermieter*in Schadensersatz verlangen. „Grundsätzlich greift hier die private Haftpflichtversicherung – allerdings nur, wenn Mietsachschäden in den Vertragsbedingungen eingeschlossen sind“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Daher empfiehlt es sich, vor der Abreise die eigene Police genau zu prüfen. Bei einem Einbruch in die abgeschlossene Unterkunft mit Diebstahl persönlicher Gegenstände kommt die Hausratversicherung mit integrierter Außenversicherung zum Tragen.

Die Außenversicherung schützt den Hausrat außerhalb der eigenen Wohnung – zumindest vorübergehend. Das gilt auch bei einem Einbruch in eine abgeschlossene Ferienunterkunft im In- oder Ausland. Die Dauer dieses Schutzes liegt oft bei mindestens drei Monaten – variiert aber je nach Vertrag. „Häufig ist die maximale Erstattungssumme begrenzt: zum Beispiel auf zehn oder zwanzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Manche Verträge schließen zudem bestimmte Gegenstände wie Bargeld oder Wertsachen aus oder decken auch sie nur begrenzt ab“, sagt Boss. Verbraucher*innen sollten daher unbedingt auf Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen achten. Wird jemand unter Gewaltandrohung zur Herausgabe seiner Sachen gezwungen – etwa durch Raub –, greifen viele Hausratversicherungen ebenfalls. Wichtig ist, dass die Tat vor Ort stattgefunden hat und der Vorfall der Polizei umgehend gemeldet wird.

Schäden am Inventar: Privathaftpflicht schützt

Beschädigen Reisende versehentlich das Inventar der Ferienunterkunft, greift die private Haftpflichtversicherung. Voraussetzung: Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten sind mitversichert. „Einige Policen decken solche Schäden nur begrenzt oder mit Ausschlüssen ab. Ein Blick in die Bedingungen oder eine Anfrage beim Versicherer – am besten schriftlich – bringt Sicherheit“, sagt Boss.

Risiko Akkubrand: Wenn das Ladegerät zum Problem wird

Akkus in Mobiltelefonen, E-Bikes oder Powerbanks können bei unsachgemäßer Nutzung Brände auslösen – besonders bei beschädigten Kabeln, alten Geräten oder falschen Ladegeräten. Entsteht dadurch ein Schaden an der gemieteten Unterkunft, kann auch hier die private Haftpflichtversicherung zuständig sein. Entscheidend ist, dass sowohl das Inventar als auch die gemieteten Räume im Versicherungsschutz enthalten sind. „Wer durch eine Unachtsamkeit einen Brandschaden verursacht, haftet – und braucht dann eine passende Police, die auch solche Fälle abdeckt“, sagt Boss.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.