Gut versichert in den Winterurlaub
Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zur richtigen Absicherung rund um die Piste
Weihnachten rückt näher und damit für viele Wintersportbegeisterte auch der nächste Urlaub in den Bergen. Wer die wohlverdiente Auszeit im Schnee unbesorgt genießen will, sollte sich für kleinere und größere Unfälle richtig absichern. Der Verbraucherschutzverein BdV erklärt, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören. „Egal ob im Schnee oder daheim bieten die Berufsunfähigkeits- und die Privathaftpflichtversicherungen einen Schutz, auf den niemand verzichten sollte“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Geht’s ins Ausland, sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Eine kleine Unachtsamkeit genügt und ein Unfall auf der Piste ist passiert. Wer dabei eine andere Person schuldhaft schädigt, muss für die Folgen aufkommen. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung auch im Winterurlaub unverzichtbar: Im Schadenfall leistet sie Schadensersatz an die geschädigte Person und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht. „In italienischen Skigebieten muss beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Wer dort ohne Nachweis beziehungsweise Versicherungsschutz die Pisten nutzt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld“, sagt Boss. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher frühzeitig bei ihrem Versicherer um eine schriftliche Versicherungsbestätigung bitten.“ Auch wenn man selbst von einer anderen Person beim Wintersport verletzt wird, kann die Privathaftpflichtversicherung helfen. Ist die schädigende Person nicht versichert, übernimmt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden, wenn eine Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.
Verletzen sich Wintersportler*innen so schwer, dass sie ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. „Deswegen zählen diese Absicherungen auch abseits der Piste zu den wichtigsten Verträgen“, sagt Boss.
Geht der Winterurlaub ins Ausland, gehört die Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen für vorübergehende Auslandsreisen. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nämlich nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und dann auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist nie mitversichert. Für diesen können abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand Summen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zusammenkommen. Gute Tarife zahlen bereits dann einen Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für privat Krankenversicherte meist sinnvoll – insbesondere, wenn vom Versicherer keine Kosten für den medizinischen Rücktransport übernommen werden“, sagt Boss.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn man sich beim Wintersport verletzt und eine bleibende Invalidität erleidet. Ihr Schutz gilt in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf absichern, der nach einem Unfall entsteht – zum Beispiel für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Muss man aufgrund eines Unfalls auf der Piste von Rettungskräften geborgen werden, können Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. „Die Unfallversicherung übernimmt daher bestenfalls auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe – wir empfehlen hier mindestens 25.000 Euro“, sagt Boss.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Wird es glatt auf den Straßen, ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben. Ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne das Alpine-Symbol sind schon seit Oktober 2024 nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen. Reisende, die mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub fahren, sollten zudem die im Urlaubsland geltenden Regeln zu Winterreifen und Schneeketten beachten. Denn bei Missachtung drohen hohe Bußgelder und in einigen Ländern herrschen keine einheitlichen Regelungen. Wer bei entsprechender Witterung keine Schneeketten anlegt, gefährdet außerdem den Schutz der Kfz-Versicherung. Auch ist es sinnvoll, vor der Reise zu prüfen, ob die eigene Kaskoversicherung Schäden durch Lawinen und Dachlawinen übernimmt. „Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft hier weiter. Im Zweifel lohnt sich die Anfrage beim Versicherer – dann sollte man sich den Versicherungsschutz am besten schriftlich bestätigen lassen“, sagt Boss. Empfehlenswert ist es zudem, den sogenannten Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das ist ein standardisiertes Formular, das in ganz Europa verwendet wird, um den Verlauf eines Unfalls festzuhalten. Es erleichtert die Dokumentation von Unfallschäden – insbesondere bei Sprachbarrieren. „Am besten legt man mindestens zwei Unfallberichte und einen Kugelschreiber ins Handschuhfach. Bei Auslandsfahrten sollte man einen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache einpacken“, rät Boss. Der Europäische Unfallbericht kann bei vielen Versicherungen und Automobilclubs kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden – meist auch in mehreren Sprachen.
Weitere Tipps und Hinweise zu den wichtigsten Versicherungen für den Winterurlaub finden Sie in den Infoblättern:
Privathaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Reiseversicherungen
Unfallversicherung