Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wann die Hausratversicherung zahlt
Das wünscht man niemandem: Während der Urlaubsreise wird ins Zuhause eingebrochen und wertvolles Hab und Gut gestohlen. Mit einer Hausratversicherung kann man sich zumindest gegen die finanziellen Folgen eines solchen Einbruchdiebstahls absichern. Allerdings sollten einige Details beachtet werden, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht. „Wichtig ist es beispielsweise, dem Versicherer zu melden, wenn die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist oder die Alarmanlage entfernt wird“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss.
Die Meldung einer solchen Gefahrerhöhung gehört zu den sogenannten Obliegenheiten der Versicherungsnehmer*innen. Je nach den Versicherungsbedingungen müssen sie sie sogar schriftlich melden. „Tun sie das nicht, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern“, sagt Boss. Was als meldepflichtige Gefahrerhöhung gilt, ist nicht einheitlich. Versicherte sollten daher in ihre Versicherungsbedingungen schauen oder direkt beim Versicherer nachfragen.
Wichtig ist es zudem, bei einem Einbruchschaden sofort die Polizei zu informieren. Keine Hausratversicherung wird einen Einbruchschaden ersetzen, wenn nicht die Polizei den Einbruch bestätigt. Betroffene sollten das weitere Vorgehen mit dem Versicherer abstimmen und die Schadenstelle unverändert lassen, bis der Versicherer sie freigibt. Polizei und Versicherer benötigen ein Verzeichnis der gestohlenen Hausratgegenstände – die sogenannte Stehlgutliste. „Listen Sie Ihren Besitz regelmäßig auf, machen Sie Fotos oder Videos und bewahren Sie die Rechnungen auf. Dann lässt sich im Falle eines Einbruchs schnell eine Stehlgutliste erstellen“, rät Verbraucherschützerin Boss.
Gut zu wissen: Auch wenn im Sie im Urlaub Opfer eines Einbruchdiebstahls werden, bietet die Hausratversicherung im Rahmen der integrierten Außenversicherung Schutz – wenn beispielsweise Ihr Hab und Gut aus einem verschlossenen Hotelzimmer oder einer abgeschlossenen Ferienwohnung gestohlen wird. Die Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse in der Außenversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter. Verbraucher*innen sollten daher auch hier in ihre Versicherungsbedingungen schauen oder direkt bei ihrem Versicherer nachfragen.
Alles Wichtige zur Hausratversicherung steht im kostenlosen Infoblatt.
Was im Schadenfall zu beachten ist, steht im Infoblatt „Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung“.