7.6.2024

BdV vs. Vitality: BGH-Urteil zu Fitness-Tarif erwartet

Akkreditierungsschluss für Journalist*innen: 11. Juni, 10 Uhr

Am Mittwoch, den 12. Juni, um 9 Uhr verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über vom BdV monierte Telematiktarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung (IV ZR 437/22). Er prüft die vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) beanstandeten undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung. Interessierte Journalist*innen können sich bis zum 11. Juni um 10 Uhr akkreditieren lassen, um bei der Verhandlung dabei zu sein. BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke wird in Karlsruhe für Fragen zur Verfügung stehen.

Mit der BGH-Entscheidung endet ein Rechtsstreit, den der BdV bereits seit 2020 führt. Rechtlich geht es im Kern um zwei Klauseln. Bereits in den ersten Instanzen hatte sich der BdV mit seiner Klage erfolgreich durchgesetzt. Sowohl das Landgericht (LG) München I als auch das Oberlandesgericht (OLG) München gaben dem Verbraucherschutzverein in vollem Umfang Recht. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.

„Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und was man davon überhaupt hat“, sagt BdV-Vorstand Rehmke. „Dafür wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren und rechnen mit Unterstützung vom BGH.“


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.