7.5.2024

Angrillen? Aber sicher!

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps, wie Sie richtig abgesichert in die anstehende Grillsaison starten

Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele nutzen den Tag, um gemeinsam mit der Familie oder dem Freundeskreis zu grillen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn immer wieder kommt es bei Grillfesten zu Unfällen – hier helfen die richtigen Versicherungen. „Grillbegeisterte sollten nicht nur privathaftpflichtversichert sein, sondern auch über eine private Unfallversicherung nachdenken. Brandschäden an Gartenmöbeln übernimmt die Hausratversicherung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss.

Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken: Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko werden kann, fachen manche die Grillkohle – trotz wiederholter Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Wird dabei eine andere Person schwerwiegend verletzt oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und langfristige Schadensersatzzahlungen. Ohne Versicherung muss man mit seinem Vermögen und Einkommen haften“, sagt Versicherungsexpertin Boss.

Die Hausratversicherung tritt ein, wenn man beim Grillen Hausratgegenstände wie beispielsweise den Sonnenschirm in Brand setzt. Schäden am eigenen Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Bei Brandschäden zahlt diese die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus.

Die private Unfallversicherung greift, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. Mehr zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier.

Verletzt man sich bei einem Grillunfall so schwerwiegend, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausgeübt werden kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.