15.3.2024

Vom Drahtesel bis zum E-Bike: Auf diese Versicherungen kommt es an

BdV gibt Tipps zum Versicherungsschutz für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes

Die kalte Jahreszeit neigt sich dem Ende zu. Das motiviert den ein oder anderen, aufs Fahrrad umzusatteln. „Unabhängig davon, ob es sich um ein elektrounterstütztes Fahrrad handelt oder nicht, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Sie kommt finanziell für Schäden auf und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Zudem lohnt ein prüfender Blick auf die Hausratversicherung, die bei Beschädigungen oder dem Verlust des Fahrrads greift.“ Bei elektrounterstützten Fahrrädern gelten sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Hausratversicherung besondere Bestimmungen.

Von zu dichtem Überholen bis zu Vorfahrtsfehlern – die Gründe für Zusammenstöße von Fahrradfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen sind vielfältig. Mit der Privathaftpflichtversicherung können sich Fahrradfahrende finanziell schützen. Fährt man beispielsweise eine andere Person an, muss man als Schädiger für dadurch entstehende Kosten wie zum Beispiel Zahnersatzkosten oder gar für eine lebenslange Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise solche Zahnersatzkosten und wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, sofern der Schädiger nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Fügt man bei einer Fahrt mit dem E-Bike oder Pedelec einer anderen Person Schaden zu, greift die Privathaftpflichtversicherung nur bedingt. Es gibt besondere gesetzliche Vorschriften sowie Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die beachtet werden müssen. Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind in neueren Verträgen oftmals beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen:


- Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden max. 6 km/h;

- der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und

- der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.
 

Komplizierter wird es bei E-Bikes, die 45 km/h erreichen. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar zu den Kleinkrafträdern zählt und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich also ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen, das den Versicherungsschutz ausweist.

Für Beschädigungen des Fahrrads durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder den Verlust durch Einbruchdiebstahl besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung – allerdings sind Fahrräder längst nicht in allen Verträgen mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich die Schäden in versicherten Räumen ereignen; ein Einbruchdiebstahl liegt beispielsweise vor, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum wie dem Keller gestohlen wurde. Das kommt allerdings eher selten vor; viel wahrscheinlicher ist es, dass das Fahrrad unterwegs gestohlen wird. Besitzt man ein sehr teures E-Bike oder Pedelec, kann man darüber nachdenken, einen extra Fahrraddiebstahlschutz in die Hausratversicherung zu integrieren. Zum einen sollte die Nachtklausel eingeschlossen sein: „Die Nachtklausel schließt den Versicherungsschutz für Diebstähle zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein, wenn das Rad in Gebrauch ist. Ein Fahrrad gilt noch als ‚in Gebrauch‘, wenn Sie das Rad anschließen und noch in derselben Nacht weiterfahren wollen“, sagt Boss. Zum anderen sollte auch in gewünschtem Umfang Zubehör mitversichert sein, z. B. Akkus und Fahrradanhänger. In vielen Fällen ist die abschließbare Höhe begrenzt. Hat man beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro versichert und der Betrag für Fahrraddiebstahl ist auf zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt, erstattet der Versicherer maximal 10.000 Euro. Die Regelungen zu den Prozentsätzen und Summenbegrenzungen variieren allerdings unter den Versicherern. Außerdem sollte man die Kaufbelege für den Fall eines Diebstahls gut aufbewahren und dringend beachten, den Diebstahl der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. 

Für die Mitversicherung in der Hausratversicherung kommen nur E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h und maximal 250 Watt infrage. Alle Zweiräder, deren Höchstgeschwindigkeit darüber liegt, sind ausgeschlossen. Hier ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung möglich, um beispielsweise Diebstahlschäden abzudecken.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

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