29.11.2023

Konzerttickets zu Weihnachten verschenken? Bitte ohne Versicherung!

Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät von Ticketversicherungen ab

Tickets für Musicals, Konzerte oder Sportveranstaltungen eignen sich perfekt als Weihnachtsgeschenk. Viele Menschen buchen sicherheitshalber noch eine Ticketversicherung hinzu, doch deren Nutzen ist mehr als fraglich. „Meist erstatten die Ticketversicherer nur den Eintrittspreis, wenn die Käuferin oder der Käufer selbst unerwartet schwer erkrankt. Konzerte, die vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, sind hingegen nicht versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Live-Events sind oft kostspielig. Für viele Verbraucher*innen ein guter Grund, sich mit einer vergleichsweise günstigen Ticketversicherung abzusichern. Doch was sichert die eigentlich ab? „Die Ticketversicherung greift normalerweise nur bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum, beispielsweise durch Brand“, sagt Boss. Absagen oder Verschiebungen der Konzerte durch den Veranstalter sind hingegen nicht versichert. Wird das Konzert infolge von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Ähnlichem abgesagt, bekommen die Ticketbesitzer*innen meist auch kein Geld zurück.

Für die Weihnachtszeit bedeutet das: Hat man beispielsweise nicht den musikalischen Geschmack des Beschenkten getroffen oder ist dieser während des Konzerttermins im Urlaub, erstattet die Versicherung kein Geld. Auch die Kosten für eine Unterkunft oder die Anreise sind nicht von der Ticketversicherung abgedeckt.

Grundsätzlich sollten Versicherungen in erster Linie eines: vor Risiken schützen, die (große) finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben können. Das leisten unter anderem die Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Ticketversicherung tut dies keineswegs. Selbst, wenn ein Ticket im höheren Preissegment angesiedelt ist, zieht der Veranstaltungsausfall keine gravierenden finanziellen Konsequenzen für den/die Käufer/in nach sich. Zumal sich Tickets auf Verkaufsplattformen zum Normalpreis weiterverkaufen lassen oder sich im Freundes- und Bekanntenkreis oft jemand finden lässt, der/die einspringt.

Weitere sinnlose Versicherungen finden Sie hier.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.