Herbstliche Rutschpartie kann teuer werden
BdV: Wer für Schäden durch nicht geräumtes Laub haftet
So schön es aussieht, wenn das bunte Herbstlaub von den Bäumen fällt, so tückisch kann es sein, wenn die Verantwortlichen ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Gehweg aus und verletzt sich, kann das für Grundstückseigentümer*innen oder auch Mieter*innen teuer werden. „Vor den finanziellen Folgen schützt die entsprechende Haftpflichtversicherung“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Wenn Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt, müssen die Kommunen die Blätter beseitigen. Sobald aber private Grundstücke an die Gehwege grenzen, geht die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümer*innen über. Diese müssen dann im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub befreien. „Wer nicht ausreichend räumt, muss mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Im Falle einer Vermietung wird die Verkehrssicherungspflicht häufig auf die Mietparteien übertragen. Dann haften unter Umständen auch die Mieter*innen, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommt. Sind Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden. Schlimmstenfalls müssen sie mit dem Privatvermögen und den Einkünften haften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze.
Wer eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, kann in einem solchen Fall mit deren Versicherungsschutz rechnen. Sie schützt nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie den Schaden begleicht, sie wehrt auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. „Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten, prüfen Sie unbedingt, ob sie zusätzlich zur Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen“, rät Boss. „Handelt es sich etwa um ein unbebautes Grundstück oder ein vermietetes Gebäude, das Sie nicht selbst bewohnen, müssen Sie es in den allermeisten Fällen separat absichern. Schauen Sie in die Bedingungen Ihrer Police und fragen im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach!“ Haftpflichtversicherte sollten zudem regelmäßig nachsehen, ob eventuell Deckungslücken bestehen – etwa, weil eine zu niedrige Deckungssumme vereinbart wurde. Empfehlenswert ist eine Höhe von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Weitere wichtige Informationen und Tipps zur Privathaftpflichtversicherung stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt.