26.05.2023

Unwetter und Starkregen über Deutschland

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz auf

Zu Wochenbeginn haben Gewitter im Westen Deutschlands örtlich für Starkregen und Überschwemmungen gesorgt. Viele Verbraucher*innen fragen sich, ob sie für solche Schadenfälle ausreichend versichert sind. Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder auch Sturmschäden sind durch die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. „Wer sich gegen Überschwemmungen durch Starkregen absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Bei Schäden an Haus oder Wohnung beziehungsweise am Hausrat insbesondere durch Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Leitungswasser greift die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung. Eine Elementarschadenversicherung leistet darüber hinaus bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Witterungsniederschlägen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. „Leider ist eine Elementarschadenversicherung in sogenannten Hochrisikogebieten nicht ohne Weiteres zu bekommen. Hier wird der Schutz – wenn überhaupt – nur zu sehr hohen Prämien und mit einer hohen Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten“, sagt Verbraucherschützerin Boss.

Versicherte, die eine Elementarschadenversicherung besitzen, sollten im Schadensfall wie folgt vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So lässt sich nachweisen, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Der entstandene Schaden sollte schnellstmöglich schriftlich der Versicherung gemeldet werden. Es ist empfehlenswert, sich zuerst telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden. Wichtig ist es, die Schadennummer und den Namen des/r Schadensachbearbeiter*in zu notieren. Schäden am Gebäude beziehungsweise Hausrat sollten durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Das Schadenbild darf nicht verändert werden, bis der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt. Versicherungsnehmer*innen haben eine Schadenminderungspflicht: Eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden sollen also verhindert werden – die eigene Sicherheit hat jedoch stets Vorrang.

Alles Wichtige hat der BdV im kostenlosen „Infoblatt Unwetter“ zusammengestellt.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.