6.10.2022

Inflation: Was Versicherte jetzt tun sollten – und was nicht

BdV warnt vor unüberlegter Kündigung und gibt Tipps für den Umgang mit bestehenden Verträgen

Die Inflation treibt die Ausgaben der privaten Haushalte in die Höhe – insbesondere für Energie, Wohnen und Lebensmittel. Kein Wunder, dass viele Menschen aktuell darüber nachdenken, sich von Versicherungsverträgen zu trennen, um Prämien zu sparen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt vor einer vorschnellen und leichtfertigen Kündigung. Bei einigen wichtigen Versicherungen sollten die Leistungen eventuell sogar aufgestockt werden – beispielsweise für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit.

Für ihre Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherungen sollten Verbraucher*innen jetzt unter Umständen mehr bezahlen. „Prüfen Sie Ihre Ausgaben, ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wenn Sie feststellen, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Verträge nicht mehr ausreichen, sollten Sie handeln: Prüfen Sie, ob in Ihren Verträge dynamische Erhöhungen und/oder Nachversicherungsgarantien vereinbart sind“, sagt Constantin Papaspyratos, Chefökonom des Verbraucherschutzvereins. Um die Höhe der Leistungen im Versicherungsfall dem gestiegenen Bedarf anzupassen, müssten dabei dann auch die Prämien erhöht werden. Versicherte sollten im Zweifelsfall bei ihrem Anbieter oder beim BdV nachfragen, wie sich das umsetzen lässt.

Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden. Darüber hinaus kann – wenn auch oftmals nur innerhalb bestimmter Fristen – eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Versorgungssituationen vorgenommen werden: So ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen bei vielen Verträgen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung über eine sogenannte Nachversicherung möglich (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes, darlehensfinanziertem Immobilienerwerb, etc.) – sofern bei Vertragsschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde.

Die Versicherten müssen in beiden Fällen für ihren Versicherungsschutz mehr bezahlen. Die Alternative wäre sich darauf einzustellen, die Ausgaben im Leistungsfall zu senken und/oder vorher gegen die Inflation ‚anzusparen‘. „Bei der privaten Altersvorsorge mag das möglich sein – zum Beispiel über Aktienanlagen. Für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit dürfte es die meisten Erwerbstätigen aber überfordern“, sagt Papaspyratos.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.