Von der Schule in den Betrieb: Diese Verträge brauchen Azubis
Mit dem Start ins Berufsleben müssen sich junge Auszubildende auch mit der Frage nach dem bestmöglichen Versicherungsschutz auseinandersetzen. „Während die Krankenversicherung für Auszubildende Pflicht ist, sollten sie in erster Linie auch an eine Privathaftpflichtversicherung sowie die Absicherung der eigenen Arbeitskraft denken“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Da die Ausbildungsvergütung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gilt, müssen sich Azubis bei einer betrieblichen Ausbildung mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. „Legen Auszubildende zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn keinen Versicherungsnachweis vor, übernimmt der Arbeitgeber automatisch die Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Boss.
Auszubildende sind nicht davor gefeit, durch Unachtsamkeit Schäden bei anderen Personen oder Gegenständen anzurichten und sei es nur durch eine unbedachte Aktion auf dem Fußweg zum Betrieb. Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung ist daher unumgänglich. Sie übernimmt im Versicherungsfall den Ausgleich berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. „In aller Regel sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – vorausgesetzt, die Eltern haben eine abgeschlossen“, sagt Boss. Erst nach Abschluss der Erstausbildung brauchen Berufsstarter*innen eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Ebenfalls wichtig ist es, den Verlust der eigenen Arbeitskraft finanziell abzusichern. Denn egal, ob Krankheiten oder schwere Verletzungen – aus beidem kann resultieren, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Und das kann selbstverständlich auch während einer Ausbildung passieren.