14.7.2022

Hausratversicherung: Absicherung gegen Elementarschäden auch bei Mietwohnung

„Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieter und Mieterinnen, die beispielsweise in einem Hochwasser-Gebiet leben, sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – erweitern. Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter*innen in solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift.

Verzichten Mieter*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben. Dies ist vor allem wirtschaftlich überfordernd, wenn Mieter*innen teure Hausratgegenstände haben und/oder im Schadenfall keine ausreichenden finanziellen Rücklagen hätten, alle Gegenstände neu zu erwerben. „Die eigene finanzielle Situation, die Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände sowie allem voran die Risikosituation des eigenen Wohnorts sind ausschlaggebende Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Hausratversicherung inklusive Absicherung gegen Elementargefahren Berücksichtigung finden sollten“, rät Boss, gibt aber zu bedenken: „Herrscht am eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘.“

Für weitere Information, zum Beispiel darüber, warum die Erweiterung um Elementargefahren keinen hundertprozentigen Rundum-Schutz bietet, kontaktieren Sie uns gerne. Zusätzlich finden Sie nützliches Wissen auf unserer Elementarschaden-Ratgeberseite, zu der Sie hier gelangen.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

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