14.10.2021

Endspurt beim jährlichen Kfz-Tarifwechsel: Stichtag 30. November

BdV erklärt, was Versicherte beachten sollten

Alljährlich das gleiche Bild – wenn im Herbst die Schreiben der Kfz-Versicherer mit den Prämien fürs nächste Jahr ins Haus flattern, setzt bei vielen Menschen der Jagdtrieb nach einer günstige(re)n Versicherung ein. Denn der Stichtag für die Kündigung ist in der Regel der 30. November, da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Jahres kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat. Die Kündigung muss also bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Auch beim Bund der Versicherten e. V. (BdV) häufen sich in diesen Wochen die Anfragen der Mitglieder, welches Unternehmen die beste oder günstigste Versicherung im Angebot hat. „Insbesondere bei E-Autos oder Hybridmodellen muss man zukünftig mit höheren Kasko-Prämien rechnen. Denn eine Reparatur nach einem Unfall ist für diese Autos meist deutlich teurer, wie jüngst eine Studie der Allianz gezeigt hat“, sagt BdV-Versicherungsexpertin Bianca Boss. Versicherte sollten daher prüfen, inwieweit die vereinbarten Leistungen auch spezielle Schäden dieser Fahrzeugtypen bedarfsgerecht abdecken.

Ein Marderbiss am Hochvoltkabel eines E-Autos kann zum Beispiel einen Schaden von rund 7.000 Euro verursachen. Die Kaskoversicherung aber deckt in den meisten Tarifen Folgeschäden durch Tier- oder Marderbisse nur bis zu einer Höhe von beispielsweise 3.000 Euro ab. Spezielle Zusatzbausteine in der Kaskoversicherung bieten hier höhere Leistungen – so auch für Akku-Defekte, Überspannungsschäden, Schäden durch kontaminiertes Wasser oder zusätzliche Abschleppkosten zu Spezialwerkstätten. Solche Zusatzleistungen können allerdings die Prämie erhöhen. Bei einem Wechsel des Kfz-Tarifs sollten Kfz-Halter daher grundsätzlich weniger auf die Höhe der Prämie achten, sondern vor allem auf die versicherten Leistungen eines Tarifes, damit sie bei einem möglichen Schaden nicht die Restkosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

Wer den Versicherer wechselt, sollte dringend beachten, welche Leistungen der neue Versicherer anbietet. Wer bisher z. B. einen Rabattschutz vereinbart hatte, kann diesen beim Wechsel des Kfz-Versicherers nicht automatisch zur Anwendung bringen – und auch bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz u. U. entfallen. Das mussten v. a. ehemalige AllSecur-Kund*innen entsetzt feststellen: Ein ehemaliger AllSecur-Kunde und Mitglied des BdV hatte z. B. sein Kfz inklusive eines Rabattschutzes versichert. Nachdem die AllSecur in Allianz Direct überging, war der Kunde davon ausgegangen, dass sich für ihn an seinem Vertrag nichts ändern würde. Doch die Allianz Direct bietet keinen Rabattschutz an und so wurde der Kunde nach einem Schadenfall umgestuft. Auch eine Reihe von weiteren Verschlechterungen mussten die AllSecur-Kund*innen bei der Umstellung von AllSecur auf Allianz-Direct hinnehmen. „Es empfiehlt sich daher immer, bei jedem neuen Vertrag die versicherten Leistungen genau gegenüberzustellen, damit es nicht – wie bei der ehemaligen AllSecur-Kundschaft – im Schadenfall zu bösen Überraschungen kommt“, so Boss.

Eine böse Überraschung kann es auch für die Kfz-Versicherten der Zulassungsbezirke in den im Sommer überfluteten Gebieten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz geben, wenn die Schäden sich auch auf die Schadenbilanzen der Regionen und damit die Regionalklassen der Kfz-Kaskoversicherungen auswirken. Das bedeutet dann, dass die Kasko-Prämien für diese Regionen steigen, da dort ein höheres Schadensrisiko besteht. Auch bei den Typklassen, die jährlich neu berechnet werden, kann es dadurch ggf. zu Anpassungen kommen. 

Alles Wichtige und Wissenswerte rund um einen guten Kfz-Versicherungsschutz gibt es im Infoblatt „Kfz-Versicherung“.

Auf der BdV-Website können Interessierte mit einem unabhängigen Vergleichsrechner den für ihr Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält. Die BdV-Beratung hilft Mitgliedern gerne bei Fragen rund um einen guten Kfz-Versicherungsschutz.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.