2.8.2017

Mit dem Fahrrad in den Urlaub

Diese Versicherungen sollten mit ins Gepäck

Fahrradfahren boomt. Auch im Urlaub wird das Radeln immer beliebter. Laut Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC unternahmen 5,2 Millionen Deutsche im vergangenen Jahr einen Radurlaub – 16 Prozent mehr als im Vorjahr. „Vor dem Start in den Urlaub lohnt sich für Fahrradfahrer neben dem Sicherheitscheck des Fahrrads auch ein Blick in den Versicherungsordner. Denn nicht in jeder Hausratversicherung ist auch der einfache Fahrraddiebstahl außerhalb der versicherten Wohnung eingeschlossen“, erläutert Bianca Boss, Expertin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Damit man auch im Fahrradurlaub gut versichert ist, sollten Verbraucher folgende Policen abgeschlossen haben:

Unverzichtbar, nicht nur für Fahrradfahrer, ist die private Haftpflichtversicherung. Denn wer einen Dritten schädigt, zum Beispiel, weil er mit seinem Fahrrad an dessen parkendem Auto vorbeischrammt, muss für den Schaden aufkommen.

Auch auf Reisen sind das Fahrrad und Fahrradgepäck in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Doch dafür muss es im Hotel oder dem Ferienhaus in einem abgeschlossenen Keller oder Raum verwahrt werden. Das ist, beispielsweise beim Camping, oft nicht möglich. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl versichern möchte, sollte dies in der Hausratversicherung zusätzlich absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile einen 24-Stunden-Schutz an. Dann ist das Rad auch zwischen 22 und 6 Uhr versichert. Manche verlangen auch die Verwendung eines hochwertigen Fahrradschlosses. Wichtig: Das Fahrrad muss an einem fest verankerten Gegenstand wie einem Laternenpfahl angeschlossen sein.

Und wer einen Radurlaub im außereuropäischen Ausland macht, sollte sich beim Versicherer erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gilt.

Da für den Fahrradurlaub geeignete Trekkingfahrräder oder E-Bikes oft hochpreisig sind und nicht ausreichend über die Hausratversicherung versichert werden können, denkt so mancher über eine  spezielle Fahrradversicherung nach. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme, Vandalismusschäden und Leistungen bei Unfällen beinhalten. Der BdV rät dennoch ab: „Das Produkt besitzt zu viele Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen und dafür zahlt man im Verhältnis dann einen zu hohen Beitrag“, so Boss und ergänzt „Hände weg von solchen Fahrradversicherungen“.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.