Post von der Gothaer zur Riester-Rente ErgänzungsVorsorge ReFlex? Was will der Versicherer uns sagen?

Um die 12.000 Kund*innen der Gothaer Lebensversicherung AG werden sich in den letzten Tagen über Post des Versicherers zu ihrem Riester-Vertrag „Gothaer ErgänzungsVorsorge ReFlex“ gewundert haben.
Was steckt dahinter?
Der BdV hat mit einem aufwendigen Gerichtsverfahren dafür gesorgt, dass die Gothaer Lebensversicherung AG ihre Kund*innen nicht mit überhöhten Kosten benachteiligen darf. Und darüber muss die Gothaer jetzt endlich ihre Kund*innen informieren.
Bereits im Februar 2019 hat das Landgericht Köln nach einer Klage des BdV (Az. 26 O 6/18) 41 Klauseln der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ der Gothaer für unwirksam erklärt – ebenso wie zentrale Angaben in den Produktinformationsblättern. Besonders im Fokus standen unrechtmäßig zu hoch angesetzte Abschlusskosten, mit denen die Gothaer gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat.
Im April 2022 erreichte der BdV ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil durch das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 86/21): Die Gothaer wurde zu einer Folgenbeseitigung verpflichtet, die betroffenen Versicherungsnehmer*innen über die unwirksamen Klauseln aufzuklären – und zwar in einem Berichtigungsschreiben. Dieses Schreiben muss unter anderem klarstellen, dass sich die Gothaer bei der Vertragsabwicklung – auch bei bereits beendeten Verträgen – nicht mehr auf diese Klauseln oder die fehlerhaften Angaben im Produktinformationsblatt berufen darf.
Nach langwierigen Auseinandersetzungen um die inhaltliche Ausgestaltung und Überprüfung des Berichtigungsschreibens, die durch eine vom Gericht bestellte Vertrauensperson begleitet wurden, hat die Gothaer nun am 13. Juni 2025 ein aktualisiertes Berichtigungsschreiben an die Betroffenen versandt.
Warum ist das für Sie wichtig?
Die Gothaer gibt darin unter anderem an, laufende Abschluss- und Vertriebskosten rückwirkend erstattet und zukünftig ausgesetzt zu haben. Auch weist sie auf die Unwirksamkeit zahlreicher Vertragsklauseln sowie Korrekturen bei den Effektivkosten im Produktinformationsblatt hin – allerdings nur bei Verträgen mit einer Einzahlungsdauer von 12 Jahren.
Im Übrigen bleiben die fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ wirksam.
Für Sie kann das bedeuten, dass eventuell noch Ansprüche bestehen, auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet wurde.
Wie erfahren Sie mehr?
Der BdV konnte auf den Wortlaut des Schreibens der Gothaer selbst keinen Einfluss nehmen. Das wollten die Gerichte dem Versicherer nicht zumuten.
Wenn Sie sich also fragen, welche Konsequenzen die Urteile für Ihren konkreten Vertrag haben, wenden Sie sich an Ihren Versicherer oder seine Versicherungsvertreter und bitten um Auskunft. Wenn Ihnen die Antwort nicht reicht oder Sie sie überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.
Eine Beratung zu den betroffenen Verträgen bieten wir für eine Aufwandspauschale von 49 Euro an. Für unsere Mitglieder ist die Beratung wie immer kostenfrei im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Helfen Sie uns!
Wir streiten mit solchen Gerichtsverfahren um mehr Fairness auf dem Versicherungsmarkt. Helfen Sie uns, die Wirkung unserer Erfolge zu messen und teilen uns kurz mit, ob Sie die Berichtigungsschreiben der Gothaer Lebensversicherung AG erhalten haben! Dafür reicht eine kurze Notiz an info@bundderversicherten.de oder über unser Kontaktformular.