29.04.2025

Alles-Drin-Tarif der Deutschen Familienversicherung (DFV) – wie familienfreundlich ist der Kombi-Schutz wirklich?

Auf den ersten Blick scheint das Familienangebot der Kombiversicherungssparte der Deutschen Familienversicherung (DFV) ein vielversprechendes Allround-Paket zu sein: familienfreundlich, risikogerecht und kostengünstig. Es bündelt Hausrat-, Glas-, Fahrraddiebstahl-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung sowie Verkehrsrechtsschutz bequem in einem Vertrag – und das ohne hohen Verwaltungsaufwand. So suggeriert es zumindest die DFV. Bei genauerem Hinsehen ist der „Alles-drin-Tarif“ jedoch nicht für jede Familie geeignet.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kombi-Tarif mit Lücken: Die DFV bündelt sechs Versicherungen in einem Tarif – praktisch, aber nicht immer passend für alle Familienbedarfe.

  • Unzureichender Schutz: Vor allem bei Unfall- und Hausratversicherung bestehen teils gravierende Deckungslücken und unklare Bedingungen. Aber auch bei der Privathaftpflicht und dem Verkehrsschutz bestehen Defizite.

  • Kaum Flexibilität: Einzelne Versicherungsbausteine können nicht separat gekündigt oder angepasst werden – das ganze Paket muss beendet werden.

  • Falsche Schwerpunkte: Wesentliche Absicherungen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Wohngebäudeversicherung fehlen, dafür sind wenig sinnvolle Leistungen inkludiert.

  • Individuelle Prüfung nötig: Familien sollten ihren Bedarf sorgfältig analysieren, statt sich von scheinbar praktischen Pauschallösungen blenden zu lassen.



„Bester Schutz mit starken Vorteilen – einfach, umfassend, zuverlässig“ – so präsentiert die DFV ihre Versicherungsprodukte. Dabei werden Testsiegerleistungen, ein unkomplizierter Online-Abschluss ohne Wartezeiten hervorgehoben. Speziell die Kombiversicherung besteche durch ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis, denn bis zu sechs der wichtigsten Versicherungen seien für die ganze Familie zu einem einzigen Paket zusammengeschnürt. Klingt erstmal praktisch.

Besonders für Familien mit Kindern kann die Risikoabsicherung für alle Mitglieder eine echte Herausforderung sein. Ein Bedarfscheck ist nicht selten mit ordentlich Aufwand verbunden – und kann ziemlich komplex sein. Da klingt ein Alles-drin-Paket für das kleine Portemonnaie durchaus verlockend.

Die in der Kombiversicherung enthaltenen Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen sollen vor finanzieller Überlastung aufgrund von ungewollten Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie gesundheitlichen Unfallfolgen schützen. Die Hausratversicherung soll einspringen, wenn zum Beispiel das eigene Hab und Gut bei einem Brand zerstört wurde. Wurde das unverzichtbare Familienauto in einen Verkehrsunfall verwickelt, verspricht die Verkehrsrechtsschutzversicherung Kostenübernahme bei drohendem Rechtsstreit.

Das können im Einzelfall durchaus realistische Risiken sein, die eine Familie absichern möchte. Zudem trumpft die DFV mit einer hauseigenen App auf, die die Vertragsverwaltung, Schadenmeldung und Kommunikation ganz papierlos vereinfachen soll. Soweit so gut.

Handelt es sich aber eventuell um eine Mogelpackung?

Aber ist das Alles-drin-Paket auch wirklich so gut gefüllt, wie es die DFV verspricht – oder ist noch Luft nach oben? Schaut man in die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungssparte, stößt man auf den ein oder anderen Haken.

Unfallversicherung: niedrige Deckungssumme und Leistungslücken

Bei der Unfallversicherung liegt die Höhe der Invaliditätsgrundsumme bei maximal 20.000 Euro, wobei eine Deckelung für alle geschädigten versicherten Personen zusammen bei 100.000 Euro vereinbart ist. Die Invaliditätsgrundsumme ist die Höchstleistung je Versicherungsfall. Werden bei einem Versicherungsfall mehrere versicherte Personen geschädigt, wird höchstens insgesamt diese Summe ausbezahlt.

Empfehlenswert ist eine Grundsumme von mindestens 100.000 Euro pro Person, da bei einer invaliditätsbedingten Einschränkung zum Beispiel ein Umbau der Wohnung oder Ihres Kfz nötig werden kann und hohe Unfallfolgekosten schnell eine finanzielle Überforderung für die versicherte Person bedeuten können. Der Betrag von 20.000 Euro ist viel zu niedrig. Ebenso wirkt sich der Deckelungsbetrag nachteilig aus, besonders bei mehreren geschädigten Familienangehörigen. Die finanzielle Unterstützung durch die Unfallversicherung ist hier nicht hoch genug.

Die integrierte Option der Todesfallleistung gilt nur bis zum 65. Lebensjahr und beläuft sich auf 5.000 Euro. Der BdV empfiehlt eine Höhe von mindestens 10.000 Euro.

Darüber hinaus erfolgt unter anderem keine Leistung beim Vorliegen folgender Ereignisse, die einem Unfall gleichgestellt werden:  

  • psychische und nervöse Störungen, soweit Zurückführung auf eine durch den Unfall entstandene organische Erkrankung des Nervensystems oder Epilepsie

  • allergische Reaktionen als Folge eines Insektenstiches oder einer Hautverletzung

  • durch Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen verursachte Gesundheitsschäden sowie Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung

Stattdessen erstattet die Unfallversicherung zum Beispiel Kosten für den Nachhilfeunterricht bis zu 100 Euro. Diese Leistung ist überflüssig.

Grundsätzlich legen Versicherer eine prozentuale Höchstgrenze fest, bis zu der die Mitwirkung bestehender Krankheiten und Gebrechen an der unfallbedingten Invalidität unschädlich ist und zu keinen Abzügen in den Versicherungsleistungen führt. Dieser Mitwirkungsanteil sollte in einem guten Tarif zumindest 50 Prozent betragen.

Im Kombitarif ist der Versicherungsschutz jedoch vollständig ausgeschlossen, wenn am Unfall oder den Unfallfolgen eine abgeschlossene Liste an Krankheiten (zum Beispiel Aids, Bluterkrankheit, Diabetes oder Leukämie) mitgewirkt haben. Eine am Unfall oder an den Unfallfolgen dagegen lediglich anteilige Mitwirkung von anderen Krankheiten oder Gebrechen wird nicht angerechnet.

Grundsätzlich ist die Unfallversicherung kein Must-have, sondern gehört zu den nachrangigen Absicherungen. Aber wenn man eine solche für sich als sinnvoll erachtet, gibt es leistungsstärkere Tarife, die den Bedarf besser abdecken. Ist eine Todesfallabsicherung besonders wichtig, ist eine Risikolebensversicherung die richtige Wahl. Sie leistet sowohl bei Tod durch Krankheit als auch durch Unfall.

Fazit: Diese Unfallversicherung erfüllt nicht alle Kriterien, die der BdV an einen guten Tarif stellt. Mehr lesen Sie in unserem Infoblatt zur Unfallversicherung, die eine grundsätzlich nachrangige Versicherung ist.

Hausratversicherung: drohende Unterversicherung, schwammige Klauseln und Überflüssiges

Die Versicherungssumme für die Hausratversicherung beträgt 60.000 Euro. Der Vertrag kann ohne Selbstbehalt oder mit einem Selbstbehalt von 150 beziehungsweise 300 Euro abgeschlossen werden. Die ausgewiesene Summe kann je nach Wohnfläche jedoch zu niedrig beziffert sein:

Lebt eine fünfköpfige Familie beispielsweise in einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 qm, so liegt die vereinbarte Versicherungssumme lediglich bei umgerechnet 400 Euro pro Quadratmeter.

Zur Ermittlung der bedarfsgerechten Höhe wird branchenüblich das Quadratmetermodell angewendet. Dabei entspricht die Versicherungssumme derzeit in der Regel mindestens 500 bis 750 Euro pro Quadratmeter der Wohnfläche. Der Vorteil ist dabei, dass bei vielen Versicherern der Unterversicherungsverzicht als vereinbart gilt. Beim Kombitarif ist ein Unterversicherungsvertrag nicht inkludiert, was sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken kann.

Das bedeutet, dass der Versicherer in Schadenfällen nicht prüft, ob der tatsächliche Hausratwert höher ist als die Versicherungssumme.

Beispiel: Brennt es in Ihrer 100 Quadratmeter großen Wohnung, bekämen Sie bei einer bestehenden Unterversicherung nicht genügend Geld, um sich neu einzurichten:

Die Versicherungssumme und der Wert des Hausrats sind in diesem Fall identisch und betragen 60.000 Euro (600 Euro x 100 qm). Der Brandschaden beträgt 30.000 Euro. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht bewirkt hier, dass der Schaden von 30.000 EUR komplett ersetzt wird.

Ohne den Unterversicherungsverzicht und bei nur vereinbarter Versicherungssumme von 30.000 Euro erhielte der Versicherte nur 15.000 Euro da nur die Hälfte der erforderlichen Summe versichert wurde.

Überdies sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Verlust des Hausrats etwas schwammig. Hier müsste die Klausel insbesondere zum Einbruchsdiebstahl klarer und deutlicher formuliert sein. Lediglich heißt es im Bedingungswerk „Ihr Hausrat ist zudem versichert bei Abhandenkommen gegen Ihren Willen“. Dieser Satz suggeriert Schutz, ohne konkret zu sagen, wann er wirklich greift. Solche Unklarheiten können im Schadenfall zu Schwierigkeiten führen.

Es besteht zwar Versicherungsschutz für Wertsachen und Bargeld: Dabei sind Bargeldbestände außerhalb von Wertschutzschränken jedoch nur bis 500 Euro sowie Schmucksachen, Edelsteine, alle Sachen aus Gold oder Platin bis maximal 6.000 Euro (10 Prozent der Versicherungssumme) mitversichert.

Die Entschädigung der Außenversicherung beträgt nur 10 Prozent der Versicherungssumme, ratsam sind hingegen mindesten 20 Prozent. Sie sollte weltweit und für mindestens sechs Monate gelten. Die DFV gewährt immerhin Schutz bis zu 12 Monate. Die Außenversicherung schützt Ihre Hausratgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des versicherten Wohnortes befindet.

Hingegen sind Hotelkosten nicht mitversichert, wenn zum Beispiel die Wohnung durch einen Brand- oder Leitungswasserschaden unbewohnbar geworden ist und eine auswärtige Unterbringung notwendig ist.

Auch ist ein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden nicht enthalten beziehungsweise zubuchbar: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch verursacht wurden.

Stattdessen enthält die Kombiversicherung eine Fahrrad- sowie eine überflüssige Glasversicherung, wobei die Deckungshöhe für die Fahrradversicherung lediglich 650 Euro beträgt. Gerade für eine Familie, die mehrere neuwertige Fahrräder oder gar E-Bikes und Lastenräder besitzt, ist der Betrag schlichtweg zu niedrig.

Fazit: Diese Hausratversicherung erfüllt nicht alle Kriterien, die der BdV an einen guten Tarif stellt. Mehr lesen Sie in unserem Infoblatt zur Hausratversicherung, die eine grundsätzlich nachrangige Versicherung ist.

Privathaftpflichtversicherung: gefährliche Deckungslücken

Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 20.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei für alle Versicherungsfälle 40.000.000 Euro innerhalb von 12 Monaten nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig ist eine Deckelung von 15.000.000 Euro je geschädigter Person vorgesehen. Beim Selbstbehalt hat man die gleichen Möglichkeiten wie bei der Hausratversicherung.

Allmählichkeitsschäden sind nicht mitversichert: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch das allmähliche Einwirken der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen einschließlich Rauch, Ruß, Staub und dergleichen entstehen.

Beispiel: Man bohrt versehentlich in der gemieteten Wohnung eine in der Wand befindliche Wasserleitung leicht an. Das allmählich austretende Wasser beschädigt die Wand und den in der Wohnung vom Vermieter verlegten Parkettboden. Dieser verlangt Schadenersatz.

Internetschäden sind bis zu 1.000.000 Euro gedeckt: Gemeint ist die Schädigung einer dritten Person aufgrund des Austausches, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Da es auch hier schnell teuer werden kann, empfehlen wir eine Deckung in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro.

Fazit: Diese Privathaftpflichtversicherung erfüllt nicht alle Kriterien, die der BdV an einen guten Tarif stellt. Dabei gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen. Mehr lesen Sie in unserem Infoblatt zur Privathaftpflichtversicherung.

Verkehrsrechtsschutzversicherung: unwichtiger und lückenhafter Schutz

Die Kombiversicherung enthält eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die greift, wenn man zum Beispiel nach einem Unfall im Straßenverkehr eigene Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchte. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 2.000.000 Euro in Europa, weltweit sind es 500.000 Euro innerhalb von 12 Monaten. Auch hier ist eine Selbstbeteiligung möglich.

Inkludiert sind Leistungen wie Mediationsverfahren (begrenzt auf 5.000 Euro im Jahr) und eine anwaltliche Erstberatung bis zu 250 Euro. Rechtsschutz wird unter anderem gewährt bei Ordnungswidrigkeit, Sachen- und Vertragsrecht und bei Schadensersatzansprüchen. Es handelt sich jedoch nicht um eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die zum Beispiel arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Beratungs-Rechtsschutz miteinschließt. Hilfreich ist eine Rechtsschutzversicherung generell nur dann, wenn sie bei einem Rechtsstreit mit hohem Kostenrisiko den ein Versicherungsnehmer anteilig oder vollständig verliert, am Ende leistet.

Fazit: Diese Verkehrsrechtsschutzversicherung erfüllt nicht alle Kriterien, die der BdV an einen guten Tarif stellt. Zudem gehört sie zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. Mehr lesen Sie in unserem Infoblatt zur Rechtsschutzversicherung.

Kündigung nur im Paket

Der DFV-KombiSchutz kann täglich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt werden. Danach kann der Versicherungsvertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Es ist jedoch nicht möglich, die jeweiligen Versicherungen einzeln zu kündigen, sondern nur das ganze Paket. Das wäre nur möglich, wenn man die Versicherungen einzeln abschließt.

Fazit: Lieber individuell beraten lassen

Das Angebot des 6-in-1-Pakets lässt durchaus zu wünschen übrig. Empfehlenswerte Leistungen wie der Schutz vor Elementarschäden in der Hausratversicherung sind nicht inkludiert oder sind nur bis zu einer bestimmten Höhe gedeckt. Dagegen sind überflüssige Leistungen wie die Glasversicherung oder Kostenerstattung für die Nachhilfe enthalten, die Familien in der Regel finanziell problemlos selbst stemmen können.

Zwar ist die Privathaftpflichtversicherung eine essenzielle Versicherung. Die übrigen Sparten des Pakets sind aber eher nachrangig. Besonders wichtig sind zum Beispiel die Berufsunfähigkeits- und die Krankenversicherung zur Existenzabsicherung. Auch die Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn die Familie im Eigenheim lebt. Diese werden von der DFV jedoch nicht angeboten. Insofern ist der Tarif unflexibel und nicht bedarfsgerecht. Jede Familie muss ihre individuelle Situation in Bezug auf die einzelnen Mitglieder betrachten und prüfen, welche Versicherungen wirklich wichtig sind. Alter, Geschlecht, Beruf, die finanzielle Situation, Hobbys, bestehende Krankheiten und der Lebensstil sind wichtige Faktoren, die bedacht werden sollten. Darüber hinaus muss dann geschaut werden, welche Tarife sinnvolle Leistungen für jedes einzelne Familienmitglied beinhalten. Dies kann der Kombitarif jedoch gerade nicht bieten.

Es müssen nicht zwangsläufig alle Versicherungen beim selben Versicherer abgeschlossen werden – im Gegenteil. Selten kann ein Versicherer den Bedarf einer Person – geschweige denn der ganzen Familie – in Gänze decken. Manche Bewerber spezialisieren sich nur auf bestimmte Versicherungssparten. Es ist also ratsam, sämtliche Angebote des Versicherungsmarktes zu betrachten und zu bewerten. Es sollte hierbei nicht ausschließlich auf die Prämienhöhe und einen niedrigen Verwaltungsaufwand Wert gelegt werden. Das kann die Familie später teuer zu stehen kommen, sollte sich ein Personen- oder Sachschaden realisieren, die Deckung jedoch nicht ausreichend sein.

Zwar bedeutet das einen höheren Aufwand, um potenzielle Risiken abzusichern. Dieser Mehraufwand mündet aber insbesondere bei passender individueller Beratung in besseren Schutz für die ganze Familie. Eine bedarfsgerechte Beratung kann hier ansetzen, um passgenaue Angebote auszuwählen und unnötige Kosten für überflüssige Leistungen zu vermeiden.

BdV hilft!

Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

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Naomi Bamba, Rechtsabteilung | © Valeska Achenbach

Über mich

Ich bin Naomi Bamba und arbeite seit April 2023 in der Rechtsabteilung des BdV. Nach meinem Studium und Referendariat in Würzburg hat es mich in den schönen Norden gezogen. Schon zu dieser Zeit wurde mein Interesse für den Verbraucherschutz geweckt. Ich selbst bin vor ein paar Jahren privat mit versicherungsrechtlichen Themen enger in Kontakt gekommen, als ich eine persönliche Beratung in Anspruch genommen habe. Dabei ist mir klargeworden, wie wichtig eine neutrale, ausführliche und transparente Beratung im Versicherungsrecht ist, das ein großes und komplexes Feld ist. Von da an wollte ich noch mehr über dieses Themenfeld lernen. Gleichzeitig habe ich das Potenzial entdeckt, meine private Neugier mit dem Beruflichen zu verbinden, weshalb ich beim BdV gelandet bin.