05.03.2025

Sportunfall im Verein – wer zahlt für mein Kind?

Einmal die Sportschuhe vergessen, in Socken geturnt und zack, weg war er, der Schneidezahn. Genau das ist mir als Neunjährige im Leichtathletikverein passiert. Aus Unwissenheit hatten meine Eltern den Unfall nicht bei der Sportversicherung des Vereins gemeldet. Dabei wäre mit einer korrekten Schadenmeldung möglicherweise ein Teil der Kosten von der Sportversicherung übernommen worden. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, im Falle eines Vereinssportunfalls richtig zu handeln.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Gesundheit des Kindes steht an erster Stelle– zuerst ärztliche Behandlung, dann unverzügliche Meldung beim Sportverein.

  • Viele Sportvereine sind über Landessportverbände in eine Gruppenunfallversicherung eingebunden, die Kosten für Unfälle während offizieller Vereinsaktivitäten übernehmen kann.

  • Eltern sollten sich nicht allein auf die Sportversicherung verlassen, sondern ihr Kind über eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung zusätzlich absichern.

  • Die Leistungen der Sportversicherung sind je nach Landessportbund unterschiedlich



Wo melde ich einen Sportunfall im Verein?

Die Gesundheit des Kindes steht an erster Stelle. Deshalb muss Ihr Kind zuerst in ärztliche Behandlung. Danach zahlt sich schnelles Handeln aus. Die Eltern sollten den Unfall unverzüglich dem Sportverein beziehungsweise dem/der zuständigen Vereinsvertreter*in melden. Die Meldefristen können je nach Verein voneinander abweichen.

Es ist daher wichtig, sich an die Fristen des jeweiligen Sportversicherungsvertrages zu halten. In der Regel verfügen die Vereine über standardisierte Unfallmeldeformulare (oft auch online auf der Website des Versicherers), die sie gemeinsam mit den Eltern ausfüllen und an die Sportversicherung weiterleiten.

Wann muss ich einen Sportunfall dem Sportverein melden?

Wenn Ihr Kind einen Unfall im Vereinssport hatte, sollten Sie den Unfall vorsorglich immer melden. Auch wenn die Verletzung zunächst leicht erscheint. Es ist nicht ratsam, erst einmal abzuwarten, ob sich gesundheitliche Folgen aus dem Unfall ergeben.

Welche Versicherung zahlt bei Sportunfall im Verein?

Wenn der Sportverein Ihres Kindes Mitglied in einem Landessportverband ist, hat dieser oft eine Gruppenunfallversicherung, umgangssprachlich auch Sportversicherung genannt. Sie deckt Unfälle während offizieller Vereinsaktivitäten ab und wird in der Regel über den Landessportbund (LSB) oder Landessportverband (LSV) organisiert. In meinem damaligen Heimatbundesland Schleswig-Holstein sind zum Beispiel alle Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. (LSV) über einen Sportversicherungsvertrag mit der ARAG versichert.

Die ARAG ist über die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG nach eigenen Angaben Deutschlands größter Sportversicherer – mit rund 20 Millionen versicherten Sportler*innen. Insgesamt haben 15 Landessportbünde und Landessportverbände in 13 Bundesländern einen Sportversicherungsvertrag mit der ARAG. Vertragspartner sind beispielweise der Württembergische Landessportbund e.V. oder der Hamburger Sportbund e. V..

Der Umfang der ARAG-Sportversicherung variiert je nach Landessportverband. Er umfasst unter anderem eine Unfallversicherung, einen Haftpflichtschutz, der Vereinsmitglieder vor Schadenersatzansprüchen bewahrt, sowie weitere Bausteine wie eine Rechtsschutzversicherung. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der ARAG für alle Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes. Dazu gehört auch die An- und Abreise. Genauere Informationen zu den Sportversicherungsverträgen der Vereine finden Sie auf der Website der jeweiligen Landessportbünde und Landessportverbände wie hier für den Landessportverband Schleswig-Holstein e. V..

Nicht allein auf die Sportversicherung verlassen!

Allerdings sollten sich Eltern nicht allein auf die Gruppenunfallversicherung verlassen. Es ist wichtig, Kinder immer in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitzuversichern.

Diese kann als Familientarif abgeschlossen werden, in dem auch Kinder mitversichert sind. Die vereinbarte Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Private Unfallversicherung kann sinnvoll sein

Für einen umfassenderen Schutz als durch die Gruppenunfallversicherung der Landessportbünde kann eine zusätzliche private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Sie leistet in erster Linie eine Invaliditätssumme. Eine Invalidität liegt vor, wenn Ihr Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen oder geistigen Schaden erleidet.

Der Schaden gilt dann als Invalidität, wenn er nach medizinischem Befund voraussichtlich dauerhaft (für mindestens drei Jahre) bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Die Zahlung aus dem Vertrag nennt sich Invaliditätsleistung.

BdV hilft!

Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einer guten privaten Unfallversicherung oder haben weitere Fragen? Dann nehmen Kontakt zu unserem BdV-Beratungsteam auf. Wir freuen uns auf Sie!

Hier geht´s zur BdV-Beratung

Hätte die Sportversicherung für meinen Zahnersatz geleistet?

Das lässt sich nach den vielen Jahren leider nicht mehr beantworten, da ich keine Kenntnis über den Leistungsumfang der damaligen Police meines Leichtathletikvereins habe. Allerdings wäre es möglich gewesen, dass die Gruppenunfallversicherung meines Sportvereins ggf. auch Zahnersatz abgedeckt hätte. Das ist aber nicht die Regel und Eltern sollten stets die spezifischen Leistungen der zuständigen Vereinsversicherung prüfen.

Dass die Leistungen für Zahnersatz unterschiedlich ausfallen können, zeigen die folgenden Beispiele der ARAG Sportversicherung für zwei verschiedene Landessportbünde:

Beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. beispielsweise erstattet die Unfallversicherung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG „die für die versicherten Personen wegen Unfallfolgen entstehenden Kosten für Zahnbehandlung und medizinisch notwendigen Ersatz natürlicher oder künstlicher Zähne bis zum Höchstbetrag von 3.000 Euro. Bezahlt werden die Kosten, die nach Erstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung verbleiben. Besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, werden der versicherten Person höchstens die Aufwendungen ersetzt, die bei Bestehen einer solchen Versicherung zu ihren Lasten verblieben wären. (...)“ (Quelle: Merkblatt Informationen zur  Sportversicherung, Seite 11, Punkt, 2.3 Heilkosten).

Beim Landessportbund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V. fällt der Leistungsumfang etwas anders aus: „Erstattet werden die Kosten für zahnärztliche Leistungen einschließlich Material- und Laborleistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen, mit 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch bis zu einer Versicherungssumme von 2.600 Euro pro Unfall. (…)“ (Quelle: Merkblatt Informationen zur  Sportversicherung, Seite 13, Punkt, 2.6 Unfall-Zusatzleistungen).

Gut zu wissen: Bei Sportunfällen in der Schule zahlt die gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Ihrem Kind ein Sportunfall in der Schule passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung, also die zuständige Unfallkasse des Bundeslandes. Die Schüler-Unfallversicherung ist für die Versicherten beitragsfrei, da die Kosten von den Bundesländern beziehungsweise den zuständigen Bezirksverwaltungen getragen werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen und alle offiziell genehmigten schulischen Veranstaltungen, einschließlich des Sportunterrichts und des Schulwegs. Mehr dazu lesen Sie hier


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Sarah Sperling ist Redakteurin beim BdV. | © Achenbach 2021

Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.