Büroschlüssel verloren: Haftpflicht greift nicht immer!
Ein verlorener Büroschlüssel kann teuer werden – vor allem, wenn der Arbeitgeber Schadensersatz fordert oder es um Generalschlüssel geht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Schlüsselverlusts abzusichern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Der Verlust eines beruflichen Schlüssels kann teuer werden, insbesondere wenn es sich um einen Generalschlüssel handelt.
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Die private Haftpflichtversicherung übernimmt den Verlust von Berufsschlüsseln nur bei einem passenden Tarif.
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Folgeschäden wie Einbrüche durch verlorene Schlüssel sind oft nicht oder nur in einer höheren Tarifstufe versichert. Oftmals geht es hier allerdings um Schäden, die bereits anderweitig versichert sind.
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Bei Verlust sollten Polizei, Arbeitgeber und Haftpflichtversicherung schnellstmöglich informiert werden.
Inhalt
Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust: Was leistet die Privathaftpflicht?
Auf die Tarifvarianten achten!
Verschuldensfrage und Pflichten des Arbeitgebers
Achtung: Büroschlüssel ist kein Dienstschlüssel
Schlüsselverlust durch Raub: Wer haftet?
Folgeschäden bei Schlüsselverlust
Tiefenentspannt schlendere ich aus der Mittagspause zurück. Die Sonne scheint, alles ist in bester Ordnung. Wie selbstverständlich greife ich in meine Jackentasche, um die Eingangstür zu den Büroräumen zu öffnen. Doch da ist: Nichts! Ich checke die andere Jackentasche, danach meine Handtasche, wieder beide Jackentaschen: Nichts! Panisch und kurz vorm Herzstillstand geistern mir Fragen durch den Kopf: Muss ich jetzt für den Austausch des teuren Schlosses aufkommen oder zahlt das meine Privathaftpflicht? Doch selbst wenn sie für das Schloss zahlt: Was, wenn jemand den Schlüssel vor dem Schlossaustausch findet und einbricht, um wertvolles Büroinventar zu stehlen – muss ich dann alles zahlen?
Fragen über Fragen, doch bei mir schlussendlich die Erlösung: Der Schlüssel war im Portmonee. Mich hat dieses Ereignis im Nachhinein trotzdem nicht mehr losgelassen. Mit diesem Artikel möchte ich dazu beitragen, dass anderen Arbeitnehmer*innen kein böses Erwachen droht, sollten sie wirklich einmal ihren Büroschlüssel verlieren. Denn im Fall eines Verlustes muss man damit rechnen, dass der Arbeitgeber Schadensersatz verlangt, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Besonders kostspielig kann es werden, wenn es sich um einen Generalschlüssel handelt – dann können unter Umständen schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust: Was leistet die Privathaftpflicht?
Wichtig zu wissen ist erst einmal: Verliert man als Arbeitnehmer*in den beruflichen Schlüssel zum Bürogebäude des Arbeitgebers, ist ein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung möglich. Allerdings zahlt die nicht automatisch. Vielmehr ist man selbst dafür verantwortlich, einen Tarif zu wählen, der den Schlüsselverlust für berufliche Schlüssel abdeckt.
Auf die Tarifvarianten achten!
Bei meiner Privathaftpflichtversicherung gibt es beispielsweise einen Basis-, Optimal- sowie einen Plus-Tarif. Der Basis-Tarif ist am günstigsten und deckt den Verlust fremder und beruflicher Schlüssel nicht ab. Der Optimal-Tarif ist schon ein wenig besser, da er den Verlust fremder und beruflicher Schlüssel abdeckt. Jedoch sind „Folgeschäden des Schlüsselverlusts“ sowie der „nicht schuldhafte Schlüsselverlust (z. B. bei Raub)“ und der „Verlust von Tresor-, (Bank-)Schließfach- und Kfz-Schlüsseln“ vom Optimal-Tarif ausgeschlossen. Nur der Plus-Tarif würde auch in den letztgenannten Fällen leisten, bei den Folgeschäden begrenzt bis max. 100.000 Euro.
Ich war bis zu meinem persönlichen Schlüssel-Schockmoment „optimal“ versichert, was bedeutet: Hätte ich meinen Büroschlüssel tatsächlich verloren, wäre meine Privathaftpflichtversicherung unter anderem – soweit im Schadenfall erforderlich – für den Austausch der Schließanlage, die Anfertigung von Ersatzschlüsseln und für vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen wie die Installation eines Notschlosses aufgekommen.
Verschuldensfrage und Pflichten des Arbeitgebers
Dabei spielt es für die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich keine Rolle, ob das Verhalten, das zum Schaden (Schlüsselverlust) geführt hat, einfach oder grob fahrlässig war.
Entscheidend sind lediglich 1) die Frage des Verschuldens und 2) die Warn- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers: Nur, wenn der Arbeitgeber mich mit der Aushändigung des Schlüssels auf die Gefahren und Schäden eines möglichen Schlüsselverlustes hingewiesen hat und mir im Schadenfall ein Verschulden nachweisen kann, bin ich schadensersatzpflichtig. Dann zahlt meine Privathaftpflichtversicherung, sofern ich den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt habe und der Schlüsselverlust in meinem Vertrag mitversichert ist. Habe ich aber einen Schaden vorsätzlich verursacht, zahlt der Versicherer nicht. Denn vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden grundsätzlich nicht übernommen.
Achtung: Büroschlüssel ist kein Dienstschlüssel
Bei einem Dienstschlüssel handelt es sich um einen Schlüssel, der der Berufsausübung dient. Hausmeister*innen oder Paketzusteller*innen haben zum Beispiel Dienstschlüssel, um Zugang zu bestimmten Gebäuden zu bekommen. Verlieren sie ihren Dienstschlüssel, greift die private Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht, sondern die berufliche/betriebliche Schlüsselversicherung. Richter*innen, Soldat*innen oder verbeamtete Personen benötigen wiederum eine Diensthaftpflichtversicherung, die auch bei Schlüsselverlust leistet, sofern sie Schlüssel zu Behörden besitzen.
Schlüsselverlust durch Raub: Wer haftet?
Werde ich beispielsweise Opfer eines Raubüberfalls und der Schlüssel wird dabei entwendet, trifft mich keine Schuld. Der Arbeitgeber müsste die Kosten für den Austausch der Schließanlage selbst tragen (oder dies über seine Betriebsversicherung mitversichern). Ich könnte nicht haftbar gemacht werden und mein Versicherer kann die Ansprüche des Arbeitgebers abwehren. Denn zu den Aufgaben einer Privathaftpflichtversicherung zählt auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, sofern der Schädiger nicht vorsätzlich gehandelt hat. Sie funktioniert somit wie eine Art Rechtsschutzversicherung.
Speziell mein Haftpflichtversicherer hat aber für den Fall eines Raubs sogar eine Extra-Klausel eingefügt: Bei Raub spricht er von „nicht schuldhaftem Schlüsselverlust“. Und um mich auch dagegen abzusichern, benötige ich die nächsthöhere Tarifstufe „Plus“. Das bedeutet: Auf meinen ausdrücklichen Wunsch reguliert der Versicherer auch solche Schäden. Ob dieser Versicherungsschutz sinnvoll und zweckmäßig ist, muss jede*r für sich selbst entscheiden.
Folgeschäden bei Schlüsselverlust
Wäre nun auch noch jemand im Anschluss mit meinem Schlüssel in die Büroräume eingebrochen – und es ereignet sich dann z. B. ein Einbruchdiebstahl, ist dies als Folgeschaden zu werten. Solche Folgeschäden, die durch den Schlüsselverlust entstehen, sind oftmals nicht mitversichert. Bei meiner Versicherung leistet der Plus-Tarif trotzdem bis zu max. 100.000 Euro.
Oftmals geht es hier allerdings um Schäden, die bereits anderweitig versichert sind. Schäden wie Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch sind beispielsweise meist durch Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherungen versichert. Entsprechend sehen die Verträge dann meist vor, dass der Versicherer nur dann leistet, wenn kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Um schriftliche Bestätigung beim Versicherer bitten
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen oder auch mehrere berufliche Schlüssel haben und den Schlüsselverlust versichern möchten, sollten Sie Ihren Privathaftpflichtvertrag daraufhin prüfen, ob der Verlust der Schlüssel versichert ist. Wenn Sie sich unsicher sind oder die Klauseln in den Versicherungsbedingungen nicht verstehen, haken Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach. Im Idealfall bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung, ob und in welchem Umfang der Verlust des Schlüssels vom Arbeitgeber mitversichert ist.
Gut zu wissen: Wenn Sie selbständig tätig sind, benötigen Sie für Ihren beruflichen Schlüssel eine gewerbliche Schlüsselversicherung.
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben:
1. Polizei anrufen: Informieren Sie sofort die Polizei über den Schlüsselverlust oder den Diebstahl.
2. Melden Sie Ihrem Arbeitgeber, dass der Schlüssel abhandengekommen ist, damit er zum Beispiel Code-Karten, Transpondern o. Ä. schnellstmöglich sperren kann.
3. Fragen Sie an Orten nach, an denen Sie sich zuletzt aufgehalten haben wie ein Restaurant, in dem Sie Ihre Mittagspause verbracht haben. Wurde Ihr Schlüssel dort nicht abgegeben, ist das Fundbüro eine weitere wichtige Anlaufstelle.
4. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre private Haftpflichtversicherung und melden Sie den Verlust – auch, wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.