Werkstattbrand und das eigene Auto abgebrannt – wer zahlt?
Da gibt man sein Auto in die Werkstatt zur Inspektion und erfährt am nächsten Tag, dass in der Kfz-Werkstatt nachts ein Feuer ausgebrochen ist. Leider wurde auch das eigene Auto ein Opfer des Werkstattbrands. Nach dem ersten Schock folgt natürlich die Frage: Wer zahlt den Brandschaden am Auto? Welche Versicherung greift?
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Feuerschaden: Bei einem Werkstattbrand deckt die Teilkasko den Brandschaden am Fahrzeug.
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Werkstattverschulden: Wenn die Werkstatt den Schaden verschuldet hat – wer zahlt dann? In dem Fall haftet die Betriebshaftpflicht der Kfz-Werkstatt.
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Zusatzversicherungen: Manche Werkstätten bieten spezielle Versicherungen, die auch Schäden an Kundenfahrzeugen abdecken.
Stell dir vor, du gibst dein Auto morgens zur Inspektion ab – und am nächsten Tag ist ein Brand in der Autowerkstatt ausgebrochen. Genau dann wird die Frage relevant: Wer zahlt den Brandschaden am Auto?
Besteht eine Teilkaskoversicherung, dann kommt diese für den Schaden auf, denn über die Teilkaskoversicherung sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die beispielsweise durch Brand verursacht wurden. Die umgangssprachlich oft als Autobrand-Versicherung titulierte Versicherung ist also schlicht die Teilkasko.
Versichert ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Was sind Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert?
In der Kaskoversicherung wird bei einer Beschädigung oftmals der Wiederbeschaffungswert angesetzt. Hierbei handelt es sich um den Kaufpreis, den der Fahrzeugeigentümer aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird jedoch der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeugs abgezogen. Das ist dann der Wiederbeschaffungsaufwand.
Brandschaden: Teilkaskoversicherung, doch wann zahlt sie?
In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile durch:
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Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
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Entwendung – vor allem durch Diebstahl und Raub
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Zusammenstoß mit Haarwild
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Glasbruch
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Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Fragen zur Kfz-Versicherung oder zur Schadenregulierung?
Ein Werkstattbrand zeigt, wie schnell Unsicherheit entstehen kann. Der BdV unterstützt seine Mitglieder mit unabhängiger Beratung rund um die Kfz-Versicherung – etwa bei Fragen zu Teilkasko, Haftung, Schadenregulierung oder Versicherungsbedingungen.
Darüber hinaus berät der BDV allgemein zu privaten Versicherungen – verbraucherorientiert, verständlich und ohne Verkaufsinteressen.
Betriebshaftpflicht der Kfz-Werkstatt greift bei Werkstattverschulden
Wenn der Brand durch Werkstatttätigkeiten verursacht wurde, das Verschulden also bei der Werkstatt liegt, kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung der Kfz-Werkstatt für diese Schäden in Anspruch genommen werden. Sie leistet im Fall von Schadensersatzansprüchen bei Haftpflichtschäden, die von Mitarbeitenden durch ihre betriebliche Tätigkeit verursacht werden - bei Sach-, Personen-, Vermögens- und Umweltschäden. Für Werkstattbetreiber ist eine passende Kfz Werkstatt Versicherung daher besonders wichtig, um Schäden an Kundenfahrzeugen abzusichern.
Bleibt Ihr Auto für einen längeren Zeitraum angemeldet, ohne dass Sie es nutzen, werden weiterhin Versicherungsbeiträge sowie Steuern fällig. Doch es gibt eine günstigere Lösung: die Kfz-Ruheversicherung.
Sie möchten eine gute und günstige Kfz-Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt? Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie Kfz-Versicherungen vergleichen und finden den passenden Tarif.
Wichtig zu wissen: Bei Haftpflichtschäden wird nur der Zeitwert ersetzt. Verbraucher*innen sind damit eventuell schlechter gestellt.
Praxistipp: Lieber den Schaden bei der Teilkasko melden und regulieren lassen. Hier erfolgt nach einem Schaden keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR). Dabei immer vollständig und wahrheitsgemäß antworten - auch bei Fragen zum Schadenshergang, damit der Kfz-Teilkasko-Versicherer gegen den Haftpflicht-Versicherer in Regress nehmen kann.
Manche Kfz-Werkstätten haben ergänzend zur Betriebshaftpflicht eine Handel- und Handwerksversicherung für den Kfz-Betrieb abgeschlossen. Diese beinhaltet eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für zum Verkauf stehende Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge. Hier sind zum Beispiel auch Schäden abgedeckt, die bei Probefahrten oder beim Rangieren entstehen, aber auch Hagelschäden oder Diebstahl.
Die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung wird von vielen großen Versicherern angeboten aber auch bei Spezialanbietern für das Maklergeschäft. Nicht nur die Kosten, sondern auch der Deckungsumfang unterscheidet sich in Details. Zum Beispiel in der Kaskoversicherung bei Marderbiss und Zusammenstoß mit Tieren.
Was im Schadenfall von den Versicherern übernommen wird, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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