Werkstattbrand – welche Versicherung zahlt?
Da gibt man sein Auto in die Werkstatt zur Inspektion und erfährt am nächsten Tag, dass in der Kfz-Werkstatt nachts ein Feuer ausgebrochen ist. Leider wurde auch das eigene Auto ein Opfer der Flammen. Nach dem ersten Schock folgt natürlich die Frage: Wer kommt für diesen Schaden auf?
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Feuerschaden: Bei Brand in der Werkstatt deckt die Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug.
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Werkstattverschulden: Bei schuldhaftem Brand kann die Betriebshaftpflicht der Werkstatt für den Schaden aufkommen.
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Zusatzversicherungen: Manche Werkstätten bieten spezielle Versicherungen, die auch Schäden an Kundenfahrzeugen abdecken.
Da gibt man sein Auto in die Werkstatt zur Inspektion und erfährt am nächsten Tag, dass in der Kfz-Werkstatt nachts ein Feuer ausgebrochen ist. Leider wurde auch das eigene Auto ein Opfer der Flammen. Nach dem ersten Schock folgt natürlich die Frage: Wer kommt für diesen Schaden auf?
Besteht eine Teilkaskoversicherung, dann kommt diese für den Schaden auf, denn über die Teilkaskoversicherung sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die beispielsweise durch Brand verursacht wurden.
Versichert ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Was sind Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert?
In der Kaskoversicherung wird bei einer Beschädigung oftmals der Wiederbeschaffungswert angesetzt. Hierbei handelt es sich um den Kaufpreis, den der Fahrzeugeigentümer aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird jedoch der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeugs abgezogen. Das ist dann der Wiederbeschaffungsaufwand.
Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?
In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile durch:
· Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
· Entwendung – vor allem durch Diebstahl und Raub
· Zusammenstoß mit Haarwild
· Glasbruch
· Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Wenn der Brand durch Werkstatttätigkeiten verursacht wurde, das Verschulden also bei der Werkstatt liegt, kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt für diese Schäden in Anspruch genommen werden. Sie leistet im Fall von Schadensersatzansprüchen bei Haftpflichtschäden, die von Mitarbeitenden durch ihre betriebliche Tätigkeit verursacht werden - bei Sach-, Personen-, Vermögens- und Umweltschäden.
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Wichtig zu wissen: Bei Haftpflichtschäden wird nur der Zeitwert ersetzt. Verbraucher*innen sind damit eventuell schlechter gestellt.
Praxistipp: Lieber den Schaden bei der Teilkasko melden und regulieren lassen. Hier erfolgt nach einem Schaden keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR). Dabei immer vollständig und wahrheitsgemäß antworten - auch bei Fragen zum Schadenshergang, damit der Kfz-Teilkasko-Versicherer gegen den Haftpflicht-Versicherer in Regress nehmen kann.
Manche Kfz-Werkstätten haben ergänzend zur Betriebshaftpflicht eine Handel- und Handwerksversicherung für den Kfz-Betrieb abgeschlossen. Diese beinhaltet eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für zum Verkauf stehende Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge. Hier sind zum Beispiel auch Schäden abgedeckt, die bei Probefahrten oder beim Rangieren entstehen, aber auch Hagelschäden oder Diebstahl.
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Was im Schadenfall von den Versicherern übernommen wird, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.