Gut versichert ins Familienglück - auch ohne Trauschein!
Ob mit oder ohne Ehering – Familien können bei ihren Versicherungen ordentlich sparen, indem sie bestimmte Verträge zusammenlegen. Auf welche Versicherungen Paare niemals verzichten sollten und welcher Schutz bereits für die Kleinsten infrage kommt, wir wissen es!
„Ja, ich will“ … oder doch lieber nicht? Viele Paare sowie frischgebackene Eltern entscheiden sich inzwischen gegen eine Heirat. So waren im Jahr 2019 unter den 17,9 Millionen Pärchen mit Kindern rund zwei Millionen Eltern, die auf eine offizielle Eheurkunde und das Ehegattensplitting verzichtet haben. Das ermittelte das Statistische Bundesamt im ‚Mikrozensus 2019‘. Im Hinblick auf die Versicherungsverträge macht es oftmals aber keinen Unterschied, ob das Familienglück über einen Ehering verbandelt ist.
Aus 2 mach 1: Hier reicht ein Vertrag aus
Zieht ein Pärchen in eine gemeinsame Wohnung, kann bei zwei Verträgen meist eine Privathaftpflichtversicherung aufgehoben werden. Am einfachsten ist es, wenn der Partner mit dem jüngeren Vertrag kündigt. In der Regel erstatten die Versicherer den Restbetrag für das laufende Versicherungsjahr. Ist der Versicherungsschutz des jüngeren Vertrages aber deutlich umfassender, sollten sich Pärchen trotz Kostenersparnis lieber vom älteren Vertrag trennen. Der verbleibende Vertrag wird dann um die zweite Person ergänzt.
Vorsicht bei Single-Tarifen: Diese Verträge müssen erweitert werden.
Wird ein Kind geboren, adoptiert oder bringt ein*e Partner*in ein Kind aus einer vorherigen Beziehung mit, gilt: Minderjährige Kinder sind automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Zudem gelten Kinder unter sieben Jahren rechtlich als ‚deliktunfähige Personen‘, die für ihr Verhalten nicht haften. Um solche Schäden trotzdem von der Versicherung regulieren lassen zu können, sollten Eltern ‚Schäden durch deliktunfähige Kinder‘ in ihrem Vertrag einschließen.
Separat abschließen
Leider kann es passieren, dass ein Elternteil stirbt. Damit entfällt auch dessen Einkommen und der andere Elternteil kann möglicherweise weniger arbeiten als zuvor. Um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Ist die Familie von einer/einem Alleinverdiener*in wirtschaftlich abhängig, ist die Versicherung nahezu unverzichtbar. Im Sterbefall würden die Hinterbliebenen dann eine Einmalleistung erhalten, die sie beispielsweise für Immobiliendarlehen aufwenden oder in die Ausbildung der Kinder investieren können. Die Versicherungsprämie richtet sich vor allem nach der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Laufzeit. Je länger die Hinterbliebenen abgesichert sein sollen, desto höher ist die Prämie. Denn mit steigendem Alter steigt das Todesfallrisiko. Bei besonderen Risiken wie Rauchen oder Motorradfahren erhöht sich die Prämie ebenfalls deutlich.
Vorsicht: Es gibt für verheiratete Paare auch die Variante ‚verbundene Leben‘. Mit ihr ist ein Paar in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Solche Verträge sind weniger zu empfehlen, schließlich könnten auch beide Elternteile sterben.
Mehr dazu im Infoblatt Risikolebensversicherung.
An dieser Absicherung kommt niemand vorbei, der arbeitet und auf sein Gehalt angewiesen ist. Und da in den meisten Familien häufig beide Elternteile einen Job haben, hängt das Familieneinkommen auch von beiden ab. Daher ist es unabdingbar, dass auch beide das Risiko ihres eigenen Arbeitskraftverlustes absichern. Und das geht über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) grundsätzlich am besten. Ist ein*e Partner*in voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen zu arbeiten, leistet die EU eine monatliche Rente, solange der Zustand andauert. Wer es sich die deutlich teurere BU leisten kann, erhält mit ihr sogar einen höheren Schutz. Die BU zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem gewissen Grad (meist 50 %) nicht mehr ausgeübt werden kann.
Mehr Infos zu alternativen BU-Absicherungen finden Sie hier.
Kinder dann versichern, wenn Eltern abgesichert sind
Wenn Sie alle Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die
- schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen der Eltern sowie
- Ihre Familie für den Fall des Todes
finanziell ausreichend absichern, sollten Sie auch über die Absicherung Ihrer Kinder nachdenken. Für den Fall des Todes eines oder beider Elternteile ist die Risikolebensversicherung die klassische Absicherungsvariante fürs Kind.
Wenn die Kleinsten spielen, sind viele Situationen denkbar, in denen sie sich schwer verletzen könnten. Den umfassendsten Schutz bietet die Kinderinvaliditätsversicherung, die allerdings nur noch wenige Versicherer anbieten. Sie leistet sowohl bei krankheits- als auch bei unfallbedingter Invalidität. Sie ist deutlich teurer als eine private Unfallversicherung.
Dennoch ist die günstigere Unfallversicherung für das Kind eine sinnvolle Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung. Im Falle der Invalidität des Kindes können Eltern mit der Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung beispielsweise behindertengerechte Umbaumaßnahmen an der Wohnung ausführen oder spezielle Prothesensysteme anfertigen lassen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhält das versicherte Kind einen bestimmten Prozentsatz von der zuvor vereinbarten Invaliditätssumme. Die Invaliditätsgrundsumme sollte eine ausreichende Summe aufweisen, mindestens aber 100.000 Euro betragen. Die Progression liegt im Idealfall zwischen 225 und 350 Prozent.