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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 16.07.2020

Zahlungsschwierigkeiten durch Corona

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Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, auch wenn die Normalität scheinbar immer mehr in unseren Alltag zurückkehrt. Genauso werden die wirtschaftlichen Folgen unser Leben noch länger bestimmen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, worauf in finanzielle Not geratene Verbraucher*innen achten sollten, damit ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt. „Auf keinen Fall sollten Versicherungsverträge voreilig gekündigt werden. Insbesondere existenzielle Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf jeden Fall bestehen bleiben“, rät BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Betroffene sollten umgehend das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen und klären, welche Möglichkeiten es in der individuellen finanziellen Situation gibt.“

Bei bestimmten Policen besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Prämie zu stunden, auszusetzen oder zu reduzieren. „Häufig verringert sich jedoch auch die Versicherungsleistung, wenn die Prämie reduziert wird“, sagt Boss. Hat sich der Versicherungsbedarf nicht verändert, ist daher bei nur vorübergehenden finanziellen Engpässen eine andere Lösung sinnvoll. Eine weitere Option ist es, den Versicherungsvertrag für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Allerdings besteht in diesem Zeitraum gar kein Versicherungsschutz.

Wer aufgrund finanzieller Engpässe in Folge der Corona-Pandemie einmal die Versicherungsprämie nicht zahlen kann, muss nicht fürchten, dass der Versicherer den Vertrag sofort kündigt. Denn dieser kann erst kündigen, wenn er unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen eine Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämien gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist. Eine solche Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn die/der Versicherungsnehmer*in innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist die Rückstände vollständig ausgleicht. Dann wird der Vertrag unverändert fortgesetzt.

Weitere Fragen rund um private Versicherungen in der Corona-Pandemie beantwortet der BdV hier: https://www.bundderversicherten.de/versicherungen-corona

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