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Servicethemen | 02.10.2020

Wildunfall – und nun?

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Im Herbst wird es auf Deutschlands Straßen gefährlicher: Durch vermehrten Wildwechsel steigt insbesondere in der Dämmerung das Unfallrisiko. Glücklicherweise bleibt es bei den meisten Wildunfällen bei Blechschäden. Vor den Folgekosten schützt die richtige Versicherung. „Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Kollisionen mit Haarwild entstehen. Unfälle mit Tieren jeder Art sind damit aber nicht versichert“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Kfz-Halter*innen sollten daher prüfen, ob ihre Police auch den sogenannten erweiterten Wildschadenschutz beinhaltet.

Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung versichert. Als Haarwild gelten unter anderem Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche. Nicht in diesem Versicherungsschutz enthalten sind hingegen Unfälle mit Nutz- und Haustieren – beispielsweise mit einer Kuh oder Katze. Auch Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht abgedeckt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Versicherungsbedingungen ausdrücklich einen Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließen. „Auf diese sogenannte erweiterte Wildschadenklausel sollten Kfz-Halterinnen und –Halter achten – am besten vor Abschluss des Vertrages“, rät Boss.

Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, müssen übrigens keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt fürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung indes regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Nach einem Wildunfall sollten Betroffene zunächst die Unfallstelle absichern, die Polizei rufen und am Unfallort auf Polizei beziehungsweise Jäger warten. Auf keinen Fall darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei droht. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos und die umgehende Meldung an die Kfz-Versicherung.

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