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Servicethemen | 17.09.2021

Weltkindertag am 20. September

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Der 20. September ist ein besonderer Tag, denn an diesem Datum feiern wir in Deutschland den Welt­kin­der­tag. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rückt daher den Versicherungsschutz für Kinder in den Fokus.

Wenn es um die Absicherung unserer Kleinsten geht, steht nicht – wie vielleicht viele vermuten – der Versicherungsschutz der Kinder an oberster Stelle. Viel wichtiger ist eine bestmögliche Absicherung der Eltern. Mit welchen Versicherungen sich Familien am besten absichern? Wir klären auf!

Oberste Priorität: Versicherungsschutz der Eltern

Die vereinbarte Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

„Als nächstes müssen sich Eltern unbedingt gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls sowie Arbeitskraftverlustes absichern. Am besten mit einer Risikolebens- und einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Dabei sollten Eltern die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung so kalkulieren, dass sie potenzielle Ausgaben für ihre Kinder, die zum Beispiel während eines Studiums anfallen, mit abdecken. Selbiges gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung“, so Boss. Eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ist bei vielen Verträgen innerhalb bestimmter Grenzen (üblicherweise zu bestimmten Anlässen) sogar ohne eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung, über die sogenannte Nachversicherung, möglich.

Als drittes und letztes sollten Eltern finanzielle Sicherheit für den Fall schaffen, dass ihr Kind wegen Krankheit oder aufgrund eines schweren Unfalls dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt wird. Hierfür bietet sich einerseits eine Kinderunfallversicherung an, andererseits eine teurere, aber dafür umfassendere Kinderinvaliditätsversicherung. „Für beide Versicherungen ist es ratsam, die Versicherungsleistung so hoch anzusetzen, dass mindestens ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte“, rät Boss.

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn das Kind durch einen Unfall eine Invalidität, also dauerhafte gesundheitliche Schäden, erlitten hat. „Die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung sollte bei mindestens 200.000 Euro liegen. Zudem ist die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. Insbesondere für Kinderunfallversicherungen ist allerdings die Vereinbarung einer Unfallrente angeraten. Wir empfehlen für Kinderunfallversicherungen eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich“, so Verbraucherschützerin Boss.

Nur Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei Invalidität durch Krankheit

Einen noch umfassenderen Schutz bietet die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV). Der BdV rät zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, die sowohl bei unfall- als auch krankheitsbedingter Invalidität leistet. „Allerdings ist die KIV im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten. Dennoch ist der Abschluss einer KIV empfehlenswert, da die meisten Schwerbehinderungen nicht aus einem Unfall, sondern einer Krankheit resultieren“, empfiehlt Boss.

>> Woran Sie denken müssen, wenn die Sprösslinge ins Studium oder die Ausbildung starten, lesen Sie im Blogbeitrag „Ab wann müssen sich junge Menschen selbst versichern?“

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