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Servicethemen | 15.04.2016

Versicherungen rund ums Bauen

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Beim Eigenheimbau gibt es meist Ärger – ob mit dem Architekten, dem Bauunternehmen oder Personen, die auf dem Bau zu Schaden gekommen sind. Gegen manchen Ärger können und sollten sich die Bauherren schützen und entsprechende Versicherungen abschließen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Orientierung, welche Verträge wichtig und welche überflüssig sind. „Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Bauherr haben sollte. Denn er haftet für alle Schäden, die vom Bau und Grundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist. Das kann existenzielle Folgen haben“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV. Zusätzlich sollte noch eine Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen werden und auch eine Bauwesen-/Bauleistungsversicherung kann sinnvoll sein.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie läuft maximal zwei Jahre oder endet mit der Baufertigstellung. Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Deckungssumme und dem Baupreis. „Baut man in Eigenregie, muss der Versicherungsschutz kostenpflichtig erweitert werden“, weist Boss hin.

Die Feuer-Rohbauversicherung sollte schon zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Eine Feuer-Rohbauversicherung gibt es häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der gleichen Versicherungsgesellschaft später auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist.

Durch eine Bauleistungs-/Bauwesenversicherung können unvorhergesehene Schäden (z. B., wenn die Baugrube voll Wasser läuft) an Bauleistungen, Baustoffen, Bauteilen, versichert werden. Die Versicherungsdauer beträgt maximal zwei Jahre und endet aber mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Der Hausbesitzer muss die Fertigstellung anzeigen, die Kündigung der Versicherung ist aber nicht erforderlich. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Bausumme. „Der Bauherr sollte mit Baufirma und Handwerkern klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht“, erläutert Verbraucherschützerin Boss.

Ebenfalls wichtig sind eine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung. Sie schützen vor zusätzlichen Kosten, die durch die Insolvenz der Baufirma während der Bauzeit oder der Gewährleistungszeit entstehen.

Umfangreichere Informationen erhalten Interessierte in unserem Merkblatt zum Thema „Bauvorhaben“, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

 
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