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Servicethemen | 02.05.2018

Verliebt, verlobt, versichert

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In den Sommermonaten werden jedes Jahr die meisten Ehen geschlossen. Das Jawort hat jedoch nicht nur Einfluss auf den Familienstand – auch der Versicherungsbedarf ändert sich. „Paare sollten unbedingt ihre Versicherungen prüfen und anpassen, denn häufig können sie durch den Bund fürs Leben auch von besseren Konditionen profitieren“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV empfiehlt insbesondere die Prüfung von bestehenden Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen.

Der Blick in den Versicherungsordner kann sich für Frischvermählte lohnen, denn häufig zeigt sich erhebliches Sparpotenzial. „Hatten beide Partner bisher jeweils eine Privathaftpflichtversicherung, ist eine der Policen künftig überflüssig. Der zuletzt geschlossene Vertrag kann in der Regel aufgehoben werden", so Boss. Wichtig ist es auch die Versicherung zu informieren, mit der der Haftpflichtvertrag weitergeführt werden soll. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht. „Wurde er jedoch als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen in eine Familienpolice umstellen und die Prämie neu berechnen“, erklärt die Verbraucherschützerin.

Ähnlich ist es, wenn bisher zwei separate Hausratversicherungen bestanden und das Paar nun zusammenzieht. „Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung – diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen“, erläutert Boss. Außerdem sollte die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls an den Wert des gemeinsamen Hausrats anpasst werden.

Um die bessere Hälfte auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine solche Hinterbliebenenabsicherung ist nicht nur bei finanzieller Abhängigkeit wichtig, sondern auch, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. „Wird eine bestehende Risikolebensversicherung in die Partnerschaft eingebracht, sollte das Bezugsrecht dementsprechend angepasst werden“, so die Versicherungsexpertin.

Übrigens können einige Versicherungsverträge nicht erst zusammengelegt werden, nachdem der Bund fürs Leben geschlossen wurde. Schon die gemeinsame Wohnung führt unter Umständen dazu, dass man Verträge zusammenführen und damit viel Geld sparen kann.

Im “Infoblatt Änderungen des Familienstandes und Versicherungen“ hat der BdV weitere wichtige Themen zusammen gestellt.

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