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Servicethemen | 27.09.2019

Sturmtief im Anmarsch

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Der erste Herbststurm ist im Anmarsch. Für das Wochenende, vor allem den Sonntag, sagt der Deutsche Wetterdienst für den Norden Deutschlands stürmische Winde mit der Gefahr einer Sturmlage voraus. Herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände können hierdurch für Schäden an Häusern und Autos sorgen. „Wer eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest etwas entspannter sein, denn diese kommen in der Regel für Sturmschäden an Hab und Gut auf“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Von Sturm spricht man ab Windstärke 8. Wenn der Sturm zum Beispiel Schornsteine zerstört, Dächer abdeckt oder Bäume auf das Haus fallen, kommt für diese Schäden die Wohngebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch ein defektes Dach Regen eindringt und Fußböden oder Wände durchnässt. Wird die Inneneinrichtung, wie Möbel, TV-Geräte oder anderer Hausrat, durch den Sturm zerstört, tritt die Hausratversicherung ein.

Doch nicht alle Unwettergefahren sind durch die einfache Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen durch eine Überschwemmung absichern möchte, sollte eine Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, als Ergänzung zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung, abschließen. Diese kommt in der Regel auch für Schäden durch Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsche, Erdsenkungen, Rückstau oder Erdbeben und Vulkanausbrüche auf.

Wird das Auto durch herabfallende Dachziegel oder Äste beschädigt, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Sie kommt auch für Schäden durch Hagel oder Überschwemmungen auf. Weitere Tipps und Hinweise, wie man sich im Schadenfall verhalten soll, gibt es im Infoblatt „Unwetter“ auf der Website des BdV.

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