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Servicethemen | 15.05.2018

Sicher an Bord gehen

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Egal ob mit der Segelyacht oder dem Motorboot – wenn die Temperaturen steigen, zieht es immer mehr Menschen aufs Wasser. Wer die Leinen losmacht, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen, empfiehlt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das sehr teuer werden“, warnt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Für Bootseigentümer*innen ist daher neben einer Privathaftpflichtversicherung, eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar und eine Kaskoversicherung sinnvoll.

Eigentümer*innen eines motorbetriebenen Bootes, eines Segelbootes oder einer Yacht brauchen besonderen Versicherungsschutz. Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursacht. „Sie wird für Boote und Yachten benötigt, die mit einem Segel oder Motor betrieben werden“, erläutert Versicherungsexpertin Boss. Es sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. „Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, die ohnehin alle besitzen sollten“, so Boss. Einige leistungsstarke Tarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohnt es sich, bei der Versicherung nachzufragen. Wer mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht unterwegs ist, sollte eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen.

Schäden am eigenen Boot werden durch die Kaskoversicherung reguliert. Hier sollte eine Allgefahrendeckung vereinbart werden, die alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. „Besonders wichtig ist es, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Der Wert sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei einigen Gesellschaften kann das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert versichert werden. „Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann sind auch Schäden gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden“, rät Boss. Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen, sollten versichert sein.

Der BdV hat die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz an Bord in seinem „Infoblatt Bootsversicherung“ zusammengestellt.

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