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Sachversicherung | 15.06.2016

Land unter und Gefahr durch Tornados

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Starke Unwetter bereiten in diesen Tagen große Probleme, ob nun mit Überflutungen durch erhebliche Niederschlagsmengen oder durch Tornados. „Die Menschen sind besorgt um ihr Hab und Gut und fragen sich, wie man dieses versichern kann und welche bestehenden Versicherungen für den Schaden womöglich aufkommen“, so Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Dabei spielt die Elementarschadenversicherung eine erhebliche Rolle, da nur sie Schäden am Gebäude und Hausrat durch Überschwemmungen bezahlt. Deren Versicherungspflicht fordert der BdV zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen schon seit langem, da einige Verbraucher erhebliche Probleme haben überhaupt oder zumindest bezahlbaren Versicherungsschutz zu bekommen.

Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau grundsätzlich nicht auf. Insofern sind die „vollgelaufenen Keller“ mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert. Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart hatte, besteht Versicherungsschutz.

Sturmschäden sind über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung aber erst ab mindestens Windstärke 8. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Möbeln, Kleidung, Vorräten wenn etwa ein Baum durch den Sturm aufs Haus fällt und das eben genannte zerstört.

Im Bereich der Autoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann mitversichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Auch das Risiko Überschwemmung ist mitversichert Die Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Derjenige, der nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus.

Weitere Informationen zum Thema können dem Merkblatt Unwetter entnommen werden.

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