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Lebens- und Rentenversicherung | 15.01.2016

Intransparenz geklärt – Kostenüberschüsse weiterhin ungerecht verteilt

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die bisherige Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz intransparent ist. Für den Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZ Hamburg), ist dies jedoch nur ein Schritt gegen die Benachteiligungen der Verbraucher. Schon in der entscheidenden Öko-Test Veröffentlichung aus 2011, die den Stein ins Rolle brachte, kritisierten deren Experten, dass es nicht nur um die Intransparenz, sondern auch um die ungerechte Verteilung der Kostenüberschüsse geht. Diesen Impuls will der BdV aufgreifen. „Der Erfolg vor dem BGH darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass beim strittigen Verfahren der Allianz Kinderreiche, Ältere und Geringverdiener keine Kostenüberschüsse bekommen sollen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BDV. Der BdV prüft nun das weitere Vorgehen um ggf. mit der VZ Hamburg oder ÖKO-Test diesen Missstand weiter zu verfolgen.

Der BGH hatte am vergangenen Mittwoch lediglich über die Intransparenz der Regelungen zur Verteilung der Überschüsse zu entscheiden, nicht jedoch zur „verursachungsorientierten“ Verteilung der Kostenüberschüsse. „ÖKO-TEST hat sehr früh erkannt, dass nicht nur der Intransparenz, sondern auch der ungerechten Verteilung der Überschüsse ein Riegel vorgeschoben werden muss, das wollen wir nun verfolgen“, so Kleinlein. Besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer erhalten bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz keine Kostenüberschüsse. Betroffen sind davon bei der Allianz laut dem BGH 30 bis 50 Prozent der Verträge. „Besonders diejenigen, die durch Riester gefördert werden sollen, gehen bei diesem Verfahren der Allianz in Sachen Kostenüberschüssen leer aus“, erklärt Kleinlein.

Eine Heilung der Intransparenz würde zwar die Verbraucher über das nach Ansicht der Verbraucherschützer ungerechte Verhalten informieren. Jedoch würde die Benachteiligung einzelner Personengruppen damit nicht abgestellt. Hintergrund ist, dass die Versicherungswirtschaft die Überschüsse nur „verursachungsorientiert“ und nicht „verursachungsgerecht“ zu verteilen hat. „Es wäre gut, wenn den Versicherern endlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben würde, die Überschüsse verursachungsgerecht zu verteilen“, fordert Kleinlein.

Sollte die Allianz ihr Verhalten diesbezüglich fortsetzen, sieht sich der BdV zusammen mit seinen Partnern veranlasst, weitere Schritte gegen dieses Gebaren zu prüfen. Aber auch das Verhalten anderer Versicherer gilt es nun intensiver unter die Lupe zu nehmen.

 
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