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Servicethemen | 11.12.2018

Haustiere zum Fest

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Eines vorweg: Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Dennoch dürfte es auch in diesem Jahr wieder zahlreichen tierischen Familiennachwuchs zum Fest geben. „Doch nicht nur Leine und Fressnapf gehören zur Ausstattung, auch an den Versicherungsschutz sollten die frisch gebackenen Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer denken. Denn sonst kann es teuer werden“, weiß Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). 

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hunde-, aber auch Pferdebesitzer*innen unverzichtbar. Denn Tierhalter*innen müssen für Schäden aufkommen, die ihre Tiere verursachen. Gerade Anfänger*innen unterschätzen hier häufig die Gefahren. Wenn der Hund den Weihnachtsbesuch beißt, können Schadensersatzforderungen für Personenschäden, Sach- oder Vermögensschäden folgen – etwa, wenn die gebissene Person für längere Zeit ins Krankenhaus muss und einen Verdienstausfall hat. „Für die Haftung als Tierhalterin bzw. Tierhalter ist dabei kein Verschulden erforderlich.“ Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung kostet für einen Hund bei einem Selbstbehalt von bis zu 150 Euro zwischen 50 und 80 Euro Jahresprämie. „Das wäre dann vielleicht auch gleich eine passende Geschenkidee zu Weihnachten“, so Boss.

Katzen und zahme Kleintiere wie Hamster oder Kaninchen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie benötigen also keine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Übrigens: Auch Personen, die Ihr Tier nur vorübergehend hüten, haften. Sie sind aber oft über den Vertrag der Tierhalterin bzw. des Tierhalters mitversichert.

Wer das Risiko von hohen Krankheitskosten für sein Tier absichern möchte, kann über eine Operationskosten- oder Krankenversicherung nachdenken. Die Operationskostenversicherung umfasst die Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose nach Unfall oder Krankheit, aber auch Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation, für eine mögliche stationäre Unterbringung sowie für die Nachbehandlung werden übernommen. Die Krankenversicherung trägt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel.

Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) der Versicherungsschutz besteht oder ob und bis zu welcher Höhe es Entschädigungsgrenzen gibt. Mitunter sind Wartezeiten zu berücksichtigen. Tierbesitzer*innen sollten daher vor einem eventuellen Vertragsabschluss einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Aber das empfiehlt sich ohnehin bei allen Verträgen.

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