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Servicethemen | 21.03.2016

Gut versichert in die Fahrradsaison

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Wärmeres Frühlingswetter ruft bald vermehrt die Fahrradfahrer für erste Touren auf die Straßen. Im Trend liegen dabei auch elektrounterstützte Fahrräder. „Was Viele nicht wissen: Sie erfordern einen speziellen Versicherungsschutz, denn nicht alle gelten als Fahrräder“, erläutert Bianca Boss, Expertin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größtem Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht. Neben einer Privathaftpflichtversicherung sollten Fahrrad- oder E-Bike-Besitzer daher einen Blick in ihre Hausratversicherung werfen.

Grundsätzlich sollten Fahrradfahrer eine Privathaftpflichtversicherung haben, denn so schützen sie sich vor Schäden, die sie mit dem Fahrrad verursachen. E-Bikes und S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, müssen ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert. Lediglich Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h und mit einer Leistung von maximal 250 Watt werden von einigen Versicherungen dem Fahrrad gleichgestellt und entsprechend beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. „Hier lohnt sich aber immer ein Blick in die Police“, rät Verbraucherschützerin Boss.

Für Schäden durch Hagel, Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl, die am eigenen Rad entstehen, kommt die Hausratversicherung nur auf, wenn dies auch ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Wird das Rad jedoch an einer Laterne angeschlossen und dann dort gestohlen, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl. Für diesen „einfachen Diebstahl“ brauchen Fahrradbesitzer einen speziellen Schutz, der gegen einen Beitragszuschlag in die Hausratversicherungen eingeschlossen werden kann.

BdV-Tipp: Grundsätzlich müssen Fahrräder immer mit einem Schloss gesichert werden, damit die Versicherung bei einem Diebstahl greift.

Hochpreisige Fahrräder z. B. aus Karbon, die nicht ausreichend über die Hausratversicherung versichert werden können, lassen sich über separate Fahrradversicherungen versichern. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen beinhalten.

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