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Servicethemen | 17.12.2019

Gut versichert in die Berge

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Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Viele folgen dem Ruf der Berge und reisen über die Feiertage in die heimischen Skigebiete oder auf die Pisten der Nachbarländer. Damit aus dem sportlichen Vergnügen kein teurer Spaß wird, sollten Urlauber*innen die richtigen Versicherungsverträge im Gepäck haben. „Unerlässlich ist auch im Schnee die Privathaftpflichtversicherung“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Zudem können unter anderem eine Auslandsreisekranken-, eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Unfallversicherung sinnvolle Absicherungen vor unangenehmen finanziellen Folgen des Wintersportvergnügens sein.

Wer auf der Piste einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden können diese so hoch sein, dass sie für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten würden. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. „Sie schützt vor den Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie im Schadenfall bei berechtigten Ansprüchen zahlt und unberechtigte Ansprüche abwehrt – notfalls sogar vor Gericht“, erläutert Boss. Beim Winterurlaub im Ausland ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind. Besonders wichtig ist die Mitversicherung des Krankenrücktransports. Wenn Personen im Ausland ernsthaft erkranken, kann es durchaus vorkommen, dass sie zur Behandlung zurück nach Hause gebracht werden müssen. „Die Kosten für diesen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Hierfür können sehr schnell einige Tausend Euro anfallen“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Insbesondere, wenn die private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt. „Sie kann auch empfehlenswert sein, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder wenn ein hoher Selbstbehalt vereinbart ist“, so Boss.

Leider kommt es auf den Pisten immer wieder zu Unfällen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Um gegen die finanziellen Folgen solcher Unfälle abgesichert zu sein, sollten eine Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, welche auch außerhalb des Winterurlaubs dringend zu empfehlen ist, zahlt die vereinbarte Rente, wenn die verunglückte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die Unfallversicherung leistet bei einer verbleibenden Invalidität entweder die vereinbarte Einmalzahlung und/oder die Rente. „Wenn umfangreiche Bergungsarbeiten notwendig sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise übernommen werden, zahlt die Unfallversicherung auch diese Kosten, zumindest bis zur vereinbarten Versicherungssumme“, erläutert Boss.

Übrigens: Die Hausratversicherung schützt das versicherte Hab und Gut bei Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Hotelzimmer am Urlaubsort. Das gilt auch für die teure Wintersportausrüstung.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Reiseversicherungen hat der BdV in seinem Infoblatt Reisen gesammelt.

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